Auf Kreuzfahrten kann der Genuss von Alkohol schnell entgleisen. Deswegen gibt es auf Schiffen oft strenge Regeln. Das sollten Sie wissen.
Auf einer Kreuzfahrt kann man es sich mal so richtig gut gehen lassen. Oft bucht man sogar gleich ein All-inclusive-Komplettpaket. So kann man sich nicht nur den Bauch vollschlagen, auch der Alkohol fließt nicht selten in Strömen.
Dabei ist es nicht unbedingt ratsam, auf einem Kreuzfahrtschiff zu tief ins Glas zu schauen. Denn ähnlich wie in Flugzeugen gibt es auch an Bord von Schiffen Regeln in Zusammenhang mit Alkohol, gegen die man besser nicht verstoßen sollte.
Generell gibt es bei vielen Reedereien eine Beschränkung oder sogar ein Verbot, wenn es um die Mitnahme von eigenem Alkohol geht. Bei einigen Reedereien bezieht sich diese Beschränkung auf die Menge – bei Aida ist es etwa ein Liter Alkohol pro Person ab 18 Jahren. Andere Reedereien erlauben nur die Mitnahme bestimmter Alkoholsorten, wie etwa Wein oder Sekt. Hochprozentige Spirituosen dürfen dann nicht mit an Bord genommen werden.
Wer sich an einem Anlaufhafen ein alkoholisches Souvenir, etwa lokalen Schnaps, mitnehmen will, kann das Bordpersonal auch vorher darüber informieren. So bietet die Norwegian Cruise Line etwa an, den gekauften Alkohol bis zum Ende der Reise zu verwahren.
Auch das Mindestalter für den Konsum alkoholischer Getränke muss eingehalten werden. Meistens beträgt dies 18 Jahre, in bestimmten Fällen aber 21 Jahre. Das gilt etwa, wenn die Bordordnung das vorschreibt, beispielsweise auf Schiffen amerikanischer Reedereien. Aber auch bei Alkoholkonsum in Anlaufhäfen sollte man sich über die Regeln des Landes informieren. So darf in den USA, Kanada oder der Volksrepublik China erst ab einem Alter von 21 Jahren getrunken werden.
Auf Kreuzfahrten in muslimische Länder oder konservative Regionen gelten oft zusätzliche Vorschriften für den Alkoholkonsum. In solchen Regionen kann es sein, dass der Ausschank nur auf dem Schiff, nicht aber an Land erlaubt ist.
Aber was passiert, wenn man auf der Kreuzfahrt über die Stränge schlägt und zu viel Alkohol konsumiert? In den Bars, Restaurants und Clubs auf den Schiffen darf das Personal den Ausschank von alkoholischen Getränken untersagen, wenn ein Passagier erkennbar alkoholisiert ist oder sich unangemessen verhält.
Einige Reedereien behalten sich das Recht vor, ein Alkoholverbot für die gesamte Kreuzfahrt auszusprechen, wenn ein Passagier in Zusammenhang mit Alkohol auffällig wird. In Extremfällen können Passagiere von der Kreuzfahrt ausgeschlossen werden, indem sie an einem Hafen „ausgesetzt“ werden oder ihnen der Zutritt zum Schiff an einem Anlaufhafen verweigert wird. In diesen Fällen haftet der Passagier selbst für die Rückreise.