Gericht hebt Verbot auf
Al-Kuds-Marsch darf doch stattfinden
Aktualisiert am 28.03.2025 – 19:20 UhrLesedauer: 1 Min.
Ein angemeldeter Demonstrationszug am Samstag darf doch stattfinden. Ein Gericht verweist auf die Meinungsfreiheit – die Stadt fürchtete Gefahr für die Sicherheit.
Eine für Samstag (29. März) angemeldete und zwischenzeitig verbotene Kundgebung zum sogenannten Al-Kuds-Tag in Frankfurt darf nun doch stattfinden. Das Verwaltungsgericht Frankfurt entschied, dass das Verbot rechtswidrig ist, teilte das Gericht mit.
Die Stadt habe nicht die nötigen Feststellungen getroffen, die ein Verbot der Versammlung bereits im Vorfeld rechtfertigen könnten, erklärte es weiter. Auch die bisherigen Erfahrungen mit dem Al-Kuds-Tag und ähnlichen Versammlungen lieferten laut Gericht keine ausreichende Grundlage für ein vollständiges Verbot. Stattdessen sollten zunächst Beschränkungen geprüft werden – notfalls auch erst während der Veranstaltung.
Zudem stellt das Gericht klar, dass die Stadt zwar mit antisemitischen und israelfeindlichen Äußerungen unterhalb der Strafbarkeitsgrenze rechne, dies jedoch im Hinblick auf die verfassungsrechtlich garantierte Meinungsfreiheit keine Rolle spiele. Die Versammlungsfreiheit komme eben auch „andersdenkenden Minderheiten zugute“.
Der Demonstrationszug unter dem Motto „Stoppt den Krieg“ soll von 14 bis 17 Uhr unter anderem vom Kaisertor, über den Willy-Brandt-Platz, die Mainzer Landstraße bis zur Friedrich-Ebert-Anlage führen. Angemeldet waren zuletzt 500 bis 1000 Teilnehmer.
Hintergrund des Al-Kuds-Tags ist die Besetzung Ost-Jerusalems durch Israel während des Sechstagekrieges 1967. Al-Kuds ist der arabische Name für Jerusalem.