
Grundsätzlich aber sei es weder mit dem Grundgesetz noch mit der Europäischen Menschenrechtskonvention zu vereinen, „Medien bei ihrer Berichterstattung über tatsächlich gefallene Äußerungen eines Politikers auf die Einhaltung der Anforderungen der Verdachtsberichterstattung zu verpflichten“, heißt es im Urteil weiter. Mit Verweis auf ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte befand das Gericht, dass Medien „wegen der fundamentalen Bedeutung des Grundrechts auf freie Meinungsäußerung und der Pressefreiheit grundsätzlich befugt“ seien, „das politische Geschehen ungefiltert und vollständig abzubilden und zu bewerten“.
Eine Stärkung der Pressefreiheit und der Berichterstattung des „Handelsblatt“ ist das Urteil also – und zugleich doch auch eine indirekte Ohrfeige für Thüringens Innenminister Maier. Höcke will das weiter nutzen, er teilte am Mittwoch mit Blick auf das Urteil mit: „Die rechtliche Prüfung einer Klage gegen Innenminister Maier läuft zur Stunde.“
Christian Conrad, der die AfD für die Kanzlei Höcker vor Gericht vertrat, sagte t-online: Presserechtlich habe man das Verfahren verloren. Das „Handelsblatt“ dürfe nun weiter wahrheitsgemäß darüber berichten, dass sich Maier so geäußert habe. Doch: „Im Ergebnis hat das Gericht die Vorwürfe Maiers als substanzlose Verdächtigungen erkannt.“ Es mache ihn „ehrlicherweise fassungslos, wenn ein Innenminister offenbar leichtfertig derart schwere Anschuldigungen in die Welt setzt“.
Das „Handelsblatt“ hatte im Übrigen schon einige Tage nach der Berichterstattung über Maiers Verdacht nachgefasst und unter Berufung auf andere Landesinnenministerien (Niedersachsen, Rheinland-Pfalz, Hessen, Sachsen-Anhalt, Mecklenburg-Vorpommern, Baden-Württemberg, Hamburg) sauber berichtet, dass diese Maiers Verdacht nicht teilen. Allerdings fand diese Meldung in der hitzig geführten Diskussion kaum Beachtung.
Abgeschlossen ist die Causa mit dem Urteil vom Dienstag wohl noch nicht. Zumindest nicht für Thüringens Innenminister Maier. Die AfD dürfte dafür sorgen.












