Bundestag
AfD scheitert bei Wahl um Ausschussvorsitze
Aktualisiert am 21.05.2025 – 18:58 UhrLesedauer: 3 Min.
Knapp drei Monate nach der Wahl kommen die Ausschüsse im Bundestag zu konstituierenden Sitzungen zusammen. Sechs davon würde die AfD gern leiten – ihre Kandidaten scheitern aber bei der Wahl.
Auch in der neuen Wahlperiode bleibt die AfD bei der Besetzung von Ausschussvorsitzen im Bundestag außen vor. In den konstituierenden Sitzungen der Ausschüsse verfehlten alle ihre Kandidaten bei Wahlen zum Vorsitz wie erwartet eine Mehrheit.
Das betrifft neben dem Haushaltsausschuss die Ausschüsse für Recht- und Verbraucherschutz, Finanzen, Arbeit und Soziales, Inneres und den Petitionsausschuss, wo die AfD-Fraktion jeweils das Vorschlagsrecht zur Besetzung des Vorsitzes bekommen hatte. Da keine Vorsitzenden gewählt wurden, übernahmen kommissarisch die jeweils dienstältesten Mitglieder die Leitung dieser Ausschüsse, darunter sind keine AfD-Politiker.
In anderen Ausschüssen wurden prominente Politiker an die Spitze gewählt: So leitet Ex-Gesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) jetzt den Forschungsausschuss, die scheidende SPD-Chefin Saskia Esken den Ausschuss für Bildung und Familie und der frühere Unionskanzlerkandidat Armin Laschet (CDU) den Auswärtigen Ausschuss.
Die AfD-Chefs Alice Weidel und Tino Chrupalla bezeichneten die Nicht-Wahl ihrer Kandidaten als Ausgrenzung und Diskriminierung der größten Oppositionskraft. „Wir fordern endlich die anderen Parteien auf, diese Spielchen zu beenden“, sagte Chrupalla. Man habe „hochqualifizierte und untadelige Persönlichkeiten aufgestellt“, sagte Weidel. Diese würden im Akt einer parteipolitischen Willkür nicht gewählt.
Die CDU wies das zurück. Jede Fraktion habe das gute Recht, ihre Kandidaten vorzustellen, sagte Fraktionsvize Sepp Müller im Fernsehsender „Welt“. Diese bräuchten dann eine Mehrheit. „Ich weiß nicht, was da undemokratisch ist. Im Gegenteil: Das höchste demokratische Gut ist eine Wahl im jeweiligen Ausschuss“, sagte Müller.

Der aktuelle Bundestag hat 24 Ausschüsse. Die auf verschiedene Themenfelder spezialisierten Gremien spielen eine zentrale Rolle in der Gesetzesarbeit. In ihnen sitzen entsprechend den Mehrheitsverhältnissen des Bundestags wie in einem Mini-Parlament Fachpolitiker der verschiedenen Fraktionen.
Sie bereiten die Gesetzesbeschlüsse vor, die später im Plenum getroffen werden, hören dafür Experten an und kommen in Krisensituationen zu Beratungen zusammen. Die Ausschussvorsitzenden berufen die Sitzungen ein, bereiten diese vor, leiten sie und repräsentieren den Ausschuss nach außen.
Welche Fraktion für welchen Ausschuss einen Vorsitzenden nominieren kann, wird in einem sogenannten Zugriffsverfahren entschieden. Je nach Stärke der Fraktion darf diese eine bestimmte Anzahl an Ausschüssen „greifen“. Das passiert Ausschuss für Ausschuss in einer bestimmten Reihenfolge, die sich auch nach der Fraktionsstärke richtet. Der Haushaltsausschuss geht traditionell an einen Abgeordneten der stärksten Oppositionsfraktion – in diesem Falle wäre das die AfD.
Früher wurden entsprechend diesem Vorschlagsrecht bei den konstituierenden Sitzungen die Vorsitze im Konsens bestimmt. Schon in der vergangenen Wahlperiode wurden aber in den Ausschüssen, die der AfD zufielen, Wahlen über den Vorsitz beantragt, bei denen die AfD-Bewerber abgelehnt wurden.
Die AfD sah ihre Rechte auf Gleichbehandlung als Fraktion verletzt und hatte vor dem Bundesverfassungsgericht geklagt. Das entschied aber, die Ausgestaltung des Besetzungsverfahrens sei eine innere Angelegenheit des Parlaments.

Nach der Bundestagswahl, bei der die AfD ihren Stimmenanteil verdoppelt hatte, war es in der Union zu einer Debatte über den künftigen Umgang mit der Partei im Bundestag gekommen. Der CDU-Politiker Jens Spahn – inzwischen Unionsfraktionschef – hatte sich dafür ausgesprochen, mit der AfD bei organisatorischen Fragen im Bundestag so umzugehen wie mit anderen Oppositionsparteien und damit eine Kontroverse ausgelöst.
Nach der Hochstufung der AfD zur „gesichert rechtsextremistischen Bestrebung“ Anfang Mai durch den Bundesverfassungsschutz – die aktuell aber wieder auf Eis gelegt ist – hatte Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) gesagt, für ihn sei es jetzt „unvorstellbar, dass Abgeordnete im Deutschen Bundestag AfD-Abgeordnete zu Ausschussvorsitzenden wählen“.