Gutachten vom Verfassungsschutz
Was bedeutet die neue Einstufung für die AfD?
Aktualisiert am 02.05.2025 – 14:48 UhrLesedauer: 4 Min.
Der Verfassungsschutz stuft die AfD jetzt als gesichert rechtsextrem ein. Welche Folgen hat diese Einstufung?
Die AfD wird vom Verfassungsschutz jetzt als rechtsextremistische Partei beobachtet. Somit gilt die gesamte Partei als verfassungsfeindlich. Die AfD will sich dagegen wehren. Bisher wurde die AfD von den Verfassungsbehörden nur in Thüringen, Sachsen und Sachsen-Anhalt als rechtsextrem eingestuft. Auf Bundesebene war die Partei hingegen ein „Verdachtsfall“. Lesen Sie hier, was gesichert rechtsextrem bedeutet.
- Stimmen zur AfD-Einstufung: „Der Verfassungsschutz bestätigt, was wir schon lange sehen konnten“
Was bedeutet die jetzige Einstufung für die Zukunft der Partei und für ihre Mitglieder? t-online beantwortet die wichtigsten Fragen:
Der Verfassungsschutz ist als ein Element der wehrhaften Demokratie nicht nur für Spionageabwehr und die Aufklärung terroristischer Bestrebungen verantwortlich. Er soll auch eine Art Frühwarnsystem sein. Das bedeutet, er hat die Aufgabe, rechtzeitig Gruppierungen zu erkennen und zu benennen, die sich gegen die freiheitlich demokratische Grundordnung richten. Dabei geht es um die Menschenwürde, das Demokratieprinzip und das Rechtsstaatsprinzip.
Video | So begründet Nancy Faeser die AfD-Einstufung
Außerdem wird betrachtet, welche Kontakte zu anderen extremistischen Gruppierungen bestehen. Wie aus der Mitteilung des Bundesamtes hervorgeht, stützt sich der Verfassungsschutz in seiner Neubewertung der AfD vor allem auf Äußerungen und Positionen, bei denen es um die Verletzung der Menschenwürde geht. Beispiele sind die Abwertung von Muslimen oder pauschal verwendete Begriffe wie „Messermigranten“.
Mit einem Parteiverbot hat die Beobachtung durch das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) zwar vordergründig nichts zu tun. Denn dieses kann nur vom Bundestag, Bundesrat oder der Bundesregierung beim Bundesverfassungsgericht beantragt werden. Eines der drei Verfassungsorgane könnte sich aber durch die neue Einschätzung des Inlandsnachrichtendienstes ermutigt fühlen, einen solchen Antrag zu stellen.
Auch die geschäftsführende Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) ist derzeit zurückhaltend. „Ein Parteiverbotsverfahren hat aus guten Gründen sehr hohe verfassungsrechtliche Hürden“, sagte die SPD-Politikerin am Freitag in Wiesbaden. „Das sollte man nicht ausschließen, aber weiterhin sehr vorsichtig damit umgehen. Es gibt jedenfalls keinerlei Automatismus.“
Die neue Bewertung durch den Verfassungsschutz zeige, dass es gesetzliche Instrumente gebe, „die unsere Demokratie gegen extremistische Bedrohungen schützen“. Dazu gehörten die Beobachtung und die Bewertung durch den Verfassungsschutz, wie sie jetzt erfolgt sei.

Das Bundesamt für Verfassungsschutz hat vor der Entscheidung ein rund 1.110 Seiten starkes Gutachten zur Partei erstellt. Das Gutachten ist nur für den internen Dienstgebrauch bestimmt.
Es listet unter anderem Äußerungen auf, die der Verfassungsschutz als „fortlaufende Agitation“ gegen Geflüchtete und Migranten wertet. Entsprechende Äußerungen von AfD-Politikern finden sich nicht nur in der internen Kommunikation, sondern auch in Reden und sozialen Medien. Sie reichen von Slogans wie „Abschieben schafft Wohnraum!“ bis zu Sätzen wie „Jeder Fremde mehr in diesem Land ist einer zu viel“.
Das Bundesinnenministerium hat es erhalten, außerdem die Verfassungsschützer in den Ländern. Eine Veröffentlichung des internen Arbeitspapiers, in das auch Erkenntnisse aus dem zurückliegenden Bundestagswahlkampf eingeflossen sind, ist nicht vorgesehen. Das Gutachten, das der Verfassungsschutz vor der Einstufung als „Verdachtsfall“ erstellt hatte, war allerdings von dem auf digitale Freiheitsrechte spezialisierten Online-Medium netzpolitik.org veröffentlicht worden.
Zwei Verbotsverfahren gegen die rechtsextremistische Partei NPD, die sich 2023 in „Die Heimat“ umbenannt hat, scheiterten: das erste Mal, im Jahr 2003, weil sich herausstellte, dass der NPD-Führungsriege mehrere Informanten des Verfassungsschutzes – sogenannte V-Leute – angehörten. Das zweite Mal, im Jahr 2017, urteilte das Bundesverfassungsgericht, die NPD sei zwar eindeutig verfassungsfeindlich, politisch aber mittlerweile bedeutungslos.
Im Januar 2024 gab das Bundesverfassungsgericht allerdings einem Antrag von Bundestag, Bundesrat und Bundesregierung statt, der Partei „Die Heimat“ den Zugang zu weiteren staatlichen finanziellen Mitteln zu verwehren, durch den Ausschluss von der Parteienfinanzierung.