Für fairen Wettbewerb
Ad-hoc-Mitteilung: Bedeutung der aktuellen Meldungen
03.01.2025 – 08:36 UhrLesedauer: 2 Min.
Die Pflicht zur Veröffentlichung von Ad-hoc-Mitteilungen ist gesetzlich festgelegt. Um was genau handelt es sich bei diesen Meldungen? Ein Überblick.
„Ad hoc“ kommt aus dem Lateinischen und bedeutet wörtlich übersetzt so viel wie „zu diesem Zweck“ oder „hierfür“. Die Börsensprache geht noch einen Schritt weiter und bringt Ad-hoc-Meldungen mit hoher Aktualität und Relevanz in Verbindung. Unternehmen müssen darin kursbeeinflussende Informationen bekannt geben. Bei uns erfahren Sie alles über die Bedeutung und den Sinn und Zweck der verpflichtenden Unternehmensnachrichten.
Veröffentlicht ein börsennotiertes Unternehmen eine Ad-hoc-Meldung, geht es darin meist um gravierende Veränderungen im Unternehmen, die den Aktienkurs stark beeinflussen können. Die möglichen Hintergründe für die Entstehung einer Ad-hoc-Pflicht sind vielfältig. Hier einige Beispiele:
Ad-hoc-Meldungen werden an die Bundesaufsicht für Finanzdienstleistungen (BaFin) und an die für eine europaweite Verbreitung zuständigen Medien sowie an das Unternehmensregister weitergegeben. Außerdem ist eine Veröffentlichung auf der Unternehmenswebsite vorgeschrieben. Die Verantwortung hierfür tragen der Vorstand und der Aufsichtsrat.
Die Publizitätspflicht von sogenannten Insiderinformationen, also Tatsachen, die den Aktienkurs eines Unternehmens beeinflussen können, dient der Transparenz auf den Finanzmärkten. Weiterhin werden faire Wettbewerbsbedingungen geschaffen, denn für alle Marktteilnehmer sind die wichtigen Unternehmensdaten kurzfristig und gleichzeitig verfügbar.
Insider, also Mitarbeiter von Unternehmen, die früh über die entsprechenden Informationen verfügen, können sich somit keinen Vorteil verschaffen, indem sie Wertpapiere bei zu erwartenden Kursänderungen früher als die restlichen Marktteilnehmer abstoßen oder zukaufen.
Folgende Eigenschaften zeichnen Ad-hoc-Meldungen aus:
Die Ad-hoc-Publizität fußt auf mehreren gesetzlichen Grundlagen, aber in der Hauptsache auf der Marktmissbrauchsverordnung (MAR, Market Abuse Regulation). Verstöße oder Versäumnisse können von empfindlich hohen Bußgeldern bis hin zu strafrechtlichen Konsequenzen für die Unternehmensleitung führen.