Nicht angepasste Geschwindigkeit – dabei denken viele sofort an Raser. Doch auch das Gegenteil kann der Fall sein. Und manchmal gibt es die Verpflichtung zu einem Mindesttempo.

Die Straßenverkehrsordnung regelt nicht nur das zu schnelle, sondern auch das zu langsame Fahren. Insbesondere Fahrzeuge, deren Höchstgeschwindigkeit aufgrund ihrer Bauart oder Zulassung begrenzt ist, müssen sich an besondere Regeln halten.

Viele Autofahrer glauben, dass auf Autobahnen eine bestimmte Mindestgeschwindigkeit vorgeschrieben ist. Das ist zwar ein Irrtum. Trotzdem darf aber nicht jedes Fahrzeug auf die Autobahn.

Denn auf Autobahnen und Kraftfahrstraßen gilt: Fahrzeuge mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von maximal 60 km/h sind tabu. Das betrifft vor allem Mopeds, Traktoren und Leichtkraftfahrzeuge. Der Grund: Sie können zu gefährlichen Hindernissen werden, wenn sich schnellere Fahrzeuge nähern.

Auf einigen Streckenabschnitten gibt ein rundes, hellblaues Schild mit einer weißen Zahl die Mindestgeschwindigkeit an (das Zeichen 275). Wer sie nicht einhalten kann, muss einen anderen Weg wählen. In der Regel findet man dieses Schild auf Autobahnen oder mehrspurigen Schnellstraßen. Es kann für die gesamte Fahrbahn oder nur für einzelne Fahrstreifen gelten.

Allerdings: Bei ungünstigen Straßen-, Verkehrs-, Sicht- oder Witterungsverhältnissen ist auch auf diesen Abschnitten eine geringere Geschwindigkeit erlaubt.

Die Mindestgeschwindigkeit kann auch nur für einzelne Fahrstreifen gelten und wird dann auf den entsprechenden Fahrstreifentafeln angezeigt. Die Vorschrift endet, wenn das hellblaue Schild mit der weißen Zahl rot durchgestrichen ist.

Die vorgeschriebene Mindestgeschwindigkeit soll einen zügigen und sicheren Verkehrsfluss gewährleisten. Sie verhindert, dass zu langsam Fahrende zu gefährlichen Hindernissen werden – insbesondere auf Strecken, auf denen andere häufig schneller fahren. Wer ohne triftigen Grund zu langsam fährt und den Verkehrsfluss behindert, muss deshalb mit einem Verwarnungsgeld von 20 Euro rechnen.

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