Eilentscheidung vor Gericht
Abweisung Asylsuchender hinter Grenze rechtswidrig
Aktualisiert am 02.06.2025 – 16:21 UhrLesedauer: 1 Min.
Die neue Bundesregierung unter Kanzler Merz beabsichtigt, eine schärfere Asyl- und Migrationspolitik durchzusetzen. Dagegen haben Betroffene erfolgreich geklagt.
Die Zurückweisung von Asylsuchenden bei Grenzkontrollen auf deutschem Gebiet ist nach einer Eilentscheidung des Berliner Verwaltungsgerichts rechtswidrig. Ohne Durchführung des sogenannten Dublin-Verfahrens dürfen sie nicht abgewiesen werden, entschied das Gericht. Im konkreten Fall ging es um drei Somalier, die nach der neuen Regelung am 9. Mai von Frankfurt (Oder) aus nach Polen zurückgeschickt wurden.
Nach Angaben einer Gerichtssprecherin handelt es sich um die erste gerichtliche Entscheidung zu der Neuregelung von Innenminister Alexander Dobrindt. Der CSU-Politiker hatte wenige Stunden nach seinem Amtsantritt Anfang Mai eine Intensivierung der Grenzkontrollen verfügt. Gleichzeitig ordnete er an, dass auch Asylsuchende an der Grenze zurückgewiesen werden können.
Im vorliegenden Fall ging es um zwei Männer und eine Frau aus Somalia, die mit dem Zug aus Polen nach Deutschland eingereist waren. Am 9. Mai wurden sie am Bahnhof Frankfurt (Oder) von der Bundespolizei kontrolliert. Nachdem sie ein Asylgesuch geäußert hatten, wurden sie noch am selben Tag nach Polen zurückgewiesen. Laut Gericht begründete die Bundespolizei die Zurückweisung mit der Einreise aus einem sicheren Drittstaat.
Dagegen wehrten sich die Betroffenen per Eilverfahren vor dem Verwaltungsgericht. Die Beschlüsse sind nach Gerichtsangaben unanfechtbar.