Die Einkommenssteuer wird bei Arbeitnehmern in Form der Lohnsteuer vom Lohn oder Gehalt abgezogen. Entscheidend dabei ist unter anderem Ihre Steuerklasse.

Als Arbeitnehmer sind Sie einkommensteuerpflichtig. Ihr Arbeitgeber behält die Lohnsteuer bei jeder Lohnzahlung von Ihrem Lohn ein. Um die Steuer abzuziehen, benötigt er verschiedene Informationen von Ihnen. Die Finanzverwaltung stellt diese Lohnsteuermerkmale elektronisch zur Verfügung. Mit der Steuererklärung können Sie eine Erstattung der im Vorjahr zu viel gezahlten Steuer beantragen.

Lohnsteuer müssen Sie zahlen, sobald Ihre Einkünfte über dem Grundfreibetrag liegen. Der Grundfreibetrag für Alleinstehende liegt 2023 bei 10.908 Euro, für gemeinsam veranlagte Eheleute bei 21.816 Euro. Dieser Freibetrag steht jedem Steuerzahler zu und sichert das Existenzminimum ab. Er ist grundsätzlich immer steuerfrei und wird automatisch bei der Erhebung der Lohnsteuer berücksichtigt. Nur der Verdienst, der über diesen Freibetrag hinausgeht, wird versteuert. Um die steigenden Lebenshaltungskosten abzufedern, erhöht die Bundesregierung den Freibetrag jährlich. Der Grundfreibetrag wird nicht monatlich verrechnet, sondern er gilt für ein ganzes Jahr.

Während der Ausbildung liegt das Einkommen zumeist unterhalb des Freibetrags. Auszubildende zahlen daher in der Regel keine Lohnsteuer.

Der Freibetrag ist nicht mit dem Arbeitnehmerpauschbetrag zu verwechseln. Als Arbeitnehmer können Sie in Ihrer Steuererklärung den Arbeitnehmerpauschbetrag als Werbungskosten geltend machen. Er liegt 2023 bei 1.230 Euro für Alleinstehende. Das Finanzamt verlangt für Werbungskosten, die diesen Betrag nicht übersteigen, keine Nachweise. Überschreiten Ihre Werbungskosten diesen Pauschbetrag, müssen Sie Nachweise dafür vorlegen. Das Finanzamt berücksichtigt diese Werbungskosten, um eine mögliche Steuererstattung zu ermitteln.

Wie hoch die Lohnsteuer ist, hängt vom Bruttolohn und von der Steuerklasse ab. Je nach Steuerklasse können zum Grundfreibetrag noch weitere Freibeträge hinzukommen. In Deutschland gelten sechs Steuerklassen:

Bei der Hochzeit wird beiden Ehepartnern automatisch die Steuerklasse 4 zugewiesen. Sie ist günstig, wenn beide Ehepartner ungefähr gleich viel verdienen. Bestehen größere Unterschiede zwischen dem Einkommen beider Ehepartner, ist die Kombination aus den Steuerklassen 3 und 5 günstiger.

Um Ihre Lohnsteuer zu berechnen, zieht der Arbeitgeber Lohnsteuertabellen heran. Diese Lohnsteuertabellen ändern sich jährlich, abhängig vom Grundfreibetrag. Aus der Lohnsteuertabelle sind neben der Lohnsteuer auch Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer ersichtlich. Die Grundlage dafür ist Ihr Bruttolohn. Die allgemeine Lohnsteuertabelle gilt für gesetzlich krankenversicherte Arbeitnehmer. Für Arbeitnehmer, die privat krankenversichert sind, gilt die besondere Lohnsteuertabelle. Die Lohnsteuertabellen sind nach Steuerklassen geordnet.

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