Sind Sie krank und informieren Ihren Arbeitgeber nicht, riskieren Sie eine Abmahnung. Wir erklären, wie Sie am besten vorgehen.
Das Wichtigste im Überblick
Eine Erkrankung kann schnell dazu führen, dass man nicht mehr arbeitsfähig ist. Doch ab wann muss man sich krankmelden und eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vorlegen? Hier gibt es wichtige Regeln zu beachten, um einer Abmahnung oder sogar Kündigung vorzubeugen.
Unterschied Krankmeldung und Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung
Um eine Krankmeldung handelt es sich, wenn Sie Ihrem Arbeitgeber Ihre Arbeitsunfähigkeit aufgrund einer Krankheit mitteilen. Die Krankmeldung kann telefonisch, aber auch per E-Mail erfolgen. Melden Sie sich per E-Mail krank, haben Sie einen Beleg, dass Sie Ihren Arbeitgeber rechtzeitig informiert haben.
Im Gegensatz zu einer Krankmeldung handelt es sich bei einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung um ein ärztliches Attest. Sie wird auch als AU-Bescheinigung, Krankenschein oder Krankschreibung bezeichnet. Um eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung zu erhalten, müssen Sie den Arzt in seiner Praxis aufsuchen.
Ab wann muss ich mich krankmelden?
Sind Sie arbeitsunfähig, müssen Sie Ihren Arbeitgeber unverzüglich informieren. Die Krankmeldung sollte möglichst schon vor Arbeitsbeginn erfolgen. Das ist gesetzlich geregelt. Rechtliche Grundlage ist das Entgeltfortzahlungsgesetz.
Arbeitnehmer müssen Ihrem Arbeitgeber nicht mitteilen, um welche Erkrankung es sich handelt. Es ist jedoch notwendig, dass Sie ihn über die voraussichtliche Dauer Ihrer Arbeitsunfähigkeit informieren. Bei Ihrer Krankenkasse brauchen Sie sich nicht gesondert krank zu melden. Sollten Sie eine Krankschreibung benötigen, tauschen Ihr Arzt und die Krankenversicherung die Daten untereinander elektronisch aus.
Ab wann brauche ich eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung?
Ab wann eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vom Arzt beim Arbeitgeber vorliegen muss, regelt der Arbeitsvertrag oder der Tarifvertrag. Arbeiten Sie im öffentlichen Dienst, sind die Regelungen im Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD) festgelegt. Ihr Arbeitgeber kann verlangen, dass Sie bereits für den ersten Tag Ihrer Krankheit ein ärztliches Attest vorweisen können.
Ein ärztliches Attest ist grundsätzlich erforderlich, wenn Sie länger als drei Kalendertage arbeitsunfähig sind. Die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung müssen Sie inzwischen nicht mehr selbst beim Arbeitgeber oder der Krankenkasse vorlegen. Ihr Arzt übermittelt die Krankschreibung automatisch. Sind Sie noch länger krank als im Attest angegeben, müssen Sie sich umgehend um eine Folgebescheinigung kümmern.
Erkrankung über das Wochenende
Tritt der Krankheitsfall am Wochenende auf, können Sie einen Bereitschaftsarzt aufsuchen und eine Notfallbehandlung erhalten. Bereitschaftsärzte stellen aber keine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung aus. Um einen Krankenschein zu erhalten, konsultieren Sie am Montag Ihren behandelnden Arzt. Ihren Arbeitgeber informieren Arbeitnehmer sofort über die Erkrankung.