Strengere Regeln

Krankheitskosten absetzen: Das ändert sich ab Januar

20.12.2024 – 08:00 UhrLesedauer: 2 Min.

Eingang einer Apotheke: Kosten für Medikamente kann man in der Steuererklärung angeben. (Quelle: Wolfgang Maria Weber/imago-images-bilder)

Ab 2025 müssen Rechnungen eingelöster E-Rezepte besondere Angaben enthalten. Andernfalls können Steuerzahler die Kosten nicht mehr von der Steuer absetzen.

Verbraucher können Krankheitskosten in bestimmten Fällen von der Steuer absetzen. Das gilt zum Beispiel für Zuzahlungen verschreibungspflichtiger Medikamente. Voraussetzung für den steuerlichen Abzug ist jedoch, dass Steuerzahler nachweisen können, dass der Aufwand wirklich notwendig war, teilt Erich Nöll vom Bundesverband Lohnsteuerhilfevereine (BVL) mit.

Das Problem: Bis Ende 2023 konnten Betroffene diesen Nachweis anhand ihres vom Arzt ausgestellten Rezepts belegen. Mit der Einführung des E-Rezepts 2024 ging diese Möglichkeit verloren. Für das Steuerjahr 2024 stellt das aufgrund einer Übergangsregelung noch kein Problem dar, ab 2025 ändert sich das aber. So will es die Finanzverwaltung.

Was Steuerzahler ab Januar benötigen: Einen Kassenbon oder eine Rechnung der (Online-)Apotheke, worauf der Name des Versicherten vermerkt ist. Ohne diesen Zusatz können Finanzbeamte die außergewöhnliche Belastung nicht mehr berücksichtigen.

Was aus der Rechnung ebenfalls hervorgehen muss: um welches Medikament es sich handelt, wie hoch die Zuzahlung ist und ob es sich um ein Kassen- oder Privatrezept handelt. Nöll zufolge haben viele Apotheken bislang schon vorbildlich gehandelt.

Wo das aber nicht der Fall ist, sollten Betroffene unbedingt nachhaken. Andernfalls brauchen sie entsprechende Aufwände erst gar nicht in die Anlage „Außergewöhnliche Belastungen“ der Steuererklärung einzutragen. Übrigens: Die Kosten für rezeptfreie Medikamente dürfen hier ohnehin keinen Eingang finden, da diese Kosten nicht als zwangsläufig gelten.

„Ob diese zumutbare Belastung überschritten wird, lässt sich zu Beginn des Jahres jedoch meist noch nicht genau abschätzen“, sagt Erich Nöll. Daher ist es sinnvoll, die erforderlichen Belege das Jahr über zu sammeln.

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