Im Juli steht nicht nur die reguläre Rentenerhöhung an, auch viele Witwen, Witwer und Erwerbsgeminderte erhalten einen Zuschlag. Fließt der automatisch?
Bestimmte Rentnerinnen und Rentner können sich diesen Juli nicht nur über die jährliche Rentenanpassung von 4,57 Prozent freuen. Zusätzlich gibt es für rund drei Millionen Menschen einen Zuschlag von bis zu 7,5 Prozent.
Das gilt zum einen für Erwerbsminderungsrentner, deren Rente zwischen den Jahren 2001 bis 2018 begonnen hat. Zum anderen für Altersrenten, die sich unmittelbar an diese Erwerbsminderungsrente anschließen, sowie für die Hinterbliebenen der damals Erwerbsgeminderten.
Den Zuschlag gibt es dabei in zwei Größen: Bei einem Rentenbeginn in der Zeit von Januar 2001 bis Juni 2014 beträgt er 7,5 Prozent, bei einem Rentenbeginn ab Juli 2014 bis Dezember 2018 sind es 4,5 Prozent.
Nein. Anspruchsberechtigte müssen selbst nichts tun, um den Zuschlag zu erhalten. Die Deutsche Rentenversicherung informiert alle Berechtigten im Juli mit einem separaten Bescheid über ihren Anspruch und die Höhe der Zahlung. Neben dem Bescheid über die Rentenanpassung erhalten die Begünstigten also einen weiteren Brief über den Rentenzuschlag. Die Auszahlung erfolgt dann automatisch, ein Antrag ist nicht nötig.
Das Geld fließt zunächst unabhängig von der Rente in einer gesonderten Überweisung zwischen dem 10. und 20. Juli. Erst ab Dezember 2025 sollen Zuschlag und Rente gemeinsam in einer Summe ausgezahlt werden. Die Höhe des Rentenzuschlags bis 7,5 Prozent berechnet sich aus der Monatsrente, die Rentner nach der Rentenerhöhung 2024 bekommen.