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Auto

Autoinspektion: Ist die Vertragswerkstatt Pflicht?

wochentlich.deBy wochentlich.de11 Juni 2024Keine Kommentare3 Mins Read
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Autoinspektion: Ist die Vertragswerkstatt Pflicht?
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Mancher bringt das Auto zur Inspektion lieber in die teure Markenwerkstatt als zur freien Konkurrenz. Gibt es dafür einen Grund? Und welche Folgen hat diese Wahl?

Das Wichtigste im Überblick


Die Autohersteller sehen es gerne, wenn ihre Kunden die teureren Vertragswerkstätten aufsuchen. Viele Autofahrerinnen und Autofahrer wiederum wollen vor allem Inspektion und Reparatur günstig erledigen lassen. Das spricht für die freie Werkstatt. Wie geht es weiter?

Wer einen Gebrauchtwagen fährt, kann Wartungs- und Inspektionsarbeiten in einer freien Werkstatt durchführen lassen, ohne dass die Garantie beeinträchtigt wird. Klauseln, die Garantieansprüche an Arbeiten in Vertragswerkstätten des Herstellers binden, verstoßen gegen deutsches AGB-Recht und sind unwirksam.

Es gibt jedoch eine Voraussetzung für die Inanspruchnahme einer freien Werkstatt: Die Werkstatt muss die Arbeiten fachgerecht nach den Vorgaben des Herstellers ausführen. Zur Sicherheit sollte ein entsprechender Vermerk auf der Rechnung erfolgen.

Anders sieht es bei Garantieansprüchen für Neuwagen aus. Hier kann der Händler im Einzelfall auf eine Vertragswerkstatt bestehen. Außerdem können Fahrzeughersteller eine Kulanzleistung verweigern, wenn das Fahrzeug zuvor in freien Werkstätten gewartet und repariert wurde.

Im Gegensatz zu den Untersuchungen von Tüv oder Dekra sind die Inspektionen nicht gesetzlich vorgeschrieben. Vielmehr handelt es sich um Empfehlungen der Hersteller zur Erhaltung der Fahrtüchtigkeit.

Wer sein Auto nicht oder nur selten warten lässt, hat ein Problem. Unregelmäßig oder gar nicht gewartete Fahrzeuge können die Funktionsfähigkeit und die Verkehrssicherheit beeinträchtigen.

Außerdem können Sie bei einem Neuwagen auch Ihren Anspruch aus der Herstellergarantie verlieren, denn die Garantie ist ein freiwilliges Leistungsversprechen des Herstellers oder Importeurs.

Die gesetzliche Sachmängelhaftung von zwei Jahren für Neuwagen bleibt davon unberührt. Sie bedeutet: Der Verkäufer haftet für alle Sachmängel des Fahrzeugs, sofern diese bereits bei Übergabe des Fahrzeugs an den Kunden vorhanden oder zumindest angelegt waren. Dabei spielt es keine Rolle, ob das Auto in einer Marken-Vertragswerkstatt oder in einer freien Werkstatt gewartet wird.

Jeder Hersteller legt Umfang und Zeitpunkt der Inspektionen seiner Fahrzeuge selbst fest. Dies kann zu unterschiedlichen Inspektionsintervallen je nach Marke und Modell führen.

Bei den meisten Autos liegt das Serviceintervall zwischen einem und zwei Jahren oder bei einer Laufleistung von etwa 40.000 Kilometern, je nachdem, was zuerst eintritt. Wie oft Sie Ihr Fahrzeug zur Inspektion bringen müssen, entnehmen Sie bitte dem Wartungsheft.

Wer die Neuwagengarantie behalten will, sollte die vorgeschriebenen Inspektionsintervalle einhalten. Dadurch sinkt auch der Wiederverkaufswert des Autos nicht so stark. Auch bei älteren Autos sind regelmäßige Inspektionen sinnvoll. Denn bei der Inspektion werden verschlissene und defekte Teile frühzeitig erkannt.

Vergrößern des Bildes
Autoinspektion: Das Prüfen, Nachfüllen und Wecheln des Öls gehört dazu, wenn es nötig ist. (Quelle: Chromorange/imago-images-bilder)

Dem Alter und der Laufleistung entsprechend, schreiben die Hersteller entweder eine große oder eine kleine Inspektion vor.

Kleine Inspektion: Sie beschränkt sich meist auf Ölwechsel, das Nachfüllen von Scheibenwischwasser und Bremsflüssigkeit und das Wechseln der Luftfilter.

Große Inspektion: Bei ihr werden alle Verschleißteile und sicherheitsrelevanten Bauteile überprüft. Dazu gehören

  • Motor,
  • Getriebe,
  • Unterboden,
  • Beleuchtung,
  • Achsen,
  • Bremsen.

Bei der Inspektion kann sich herausstellen, dass über die vereinbarten Arbeiten hinaus weitere Reparaturen notwendig sind oder dass die Werkstatt den vereinbarten Preis nicht einhalten kann. In diesem Fall müssen Sie vor Ausführung der Arbeiten informiert werden.

Wenn Sie nicht mit einer Änderung des Auftrags einverstanden sind, haben Sie das Recht, den Vertrag zu kündigen.

Tipp: Füllen Sie Scheibenwischwasser und Öl selbst nach. Dann kann Ihnen die Werkstatt dafür nichts extra berechnen.

Auch unter den Werkstätten gibt es Qualitätsunterschiede. Experten empfehlen, eine Kfz-Innung zu wählen, die an einem blau-weißen Kfz-Meister-Schild zu erkennen ist.

Die Qualität der Arbeit hängt aber auch von anderen Faktoren ab, wie dem Know-how und der Erfahrung der Mitarbeiter, der technischen Ausstattung und der Betriebsführung. Dies gilt sowohl für Markenwerkstätten als auch für freie Betriebe.

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