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You are at:Home»Auto»Unfallschäden selbst bezahlen: Bis zu diesem Grenzwert lohnt es sich
Auto

Unfallschäden selbst bezahlen: Bis zu diesem Grenzwert lohnt es sich

wochentlich.deBy wochentlich.de24 Mai 2024Keine Kommentare2 Mins Read
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Unfallschäden selbst bezahlen: Bis zu diesem Grenzwert lohnt es sich
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Auf den ersten Blick erscheint es als paradox. Aber es ist so: Wer nach einem Unfall eigene oder fremde Schäden aus eigener Tasche bezahlt, kann viel Geld sparen. Wann ist das sinnvoll?

Viel Geld ausgeben und trotzdem sparen: Das klappt selten. Nach einem Unfall ist es aber unter bestimmten Umständen möglich – indem Sie den eigenen Schaden oder den des Unfallgegners aus eigener Tasche bezahlen.

Folgen für die Schadenfreiheitsklasse

Ein gemeldeter Unfall kann nämlich zu einer deutlichen Rückstufung in der Schadenfreiheitsklasse führen. Die Folge sind in der Regel höhere Beiträge im Folgejahr und langfristig höhere Versicherungskosten. Deshalb kann es sinnvoll sein, kleinere Schäden selbst zu regulieren und die Versicherung nicht zu belasten. Das kostet zwar eigenes Geld – bewahrt Sie aber vor der Rückstufung.

Wann lohnt es sich, den Schaden selbst zu bezahlen?

Die Entscheidung hängt von mehreren Faktoren ab, insbesondere von der Höhe des Schadens und Ihrer aktuellen Schadenfreiheitsklasse bei der Versicherung. Eine Faustregel besagt: Haftpflichtschäden bis 1.500 Euro und Vollkaskoschäden bis 1.300 Euro bezahlen Autofahrer am besten aus eigener Tasche, wenn sie die Möglichkeit dazu haben.

Wenn Sie unsicher sind, ob es sinnvoll ist, den Schaden selbst zu bezahlen, sprechen Sie mit Ihrer Versicherung. Ihr Ansprechpartner kann Ihnen sagen, wie sich eine Neueinstufung in der Schadenfreiheitsklasse auswirken würde und ob es sich lohnt, den Schaden selbst zu bezahlen. Um die Selbstregulierung zu erleichtern, kann es sinnvoll sein, kleine Rücklagen für solche Fälle zu bilden.

Rabattretter und Rabattschutz

Zwei Möglichkeiten, Ihre Schadenfreiheitsklasse zu schützen, sind der Rabattretter und der Rabattschutz. Was bedeutet das?

  • Rabattretter: Wenn Sie den bereits gezahlten Schadenersatz an die Versicherung zurückzahlen, bleibt Ihr Rabatt erhalten und Sie werden wieder in Ihre alte Schadenfreiheitsklasse eingestuft.
  • Rabattschutz: Mit dieser vertraglichen Vereinbarung können Sie mindestens einen Schaden pro Jahr melden, ohne die Schadenfreiheitsklasse zu verlieren.

Interessante Alternative: Fiktive Abrechnung

Mit einer fiktiven Abrechnung können Sie den Schaden ohne tatsächliche Reparatur abrechnen. Dabei sagt Ihnen die Versicherung, wie viel Geld sie für den Schaden zahlen würde. Sie können das Geld bekommen, ohne den Schaden tatsächlich reparieren zu lassen. Wofür Sie das Geld tatsächlich ausgeben, bleibt Ihnen überlassen.

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