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Finanzen

Erwerbsminderungsrente: Änderung zum Anspruch beschlossen

wochentlich.deBy wochentlich.de18 Dezember 2023Keine Kommentare2 Mins Read
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Erwerbsminderungsrente: Änderung zum Anspruch beschlossen
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Wer aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr voll arbeiten kann, hat es künftig leichter. Erwerbsgeminderte gefährden weniger schnell ihren Anspruch auf Rente.

Der Bundesrat hat einer Änderung im Sozialgesetzbuch zugestimmt, die Empfängern von Erwerbsminderungsrente das Leben erleichtert. Wie die Deutsche Rentenversicherung mitteilt, können sie nun „für einen Zeitraum von sechs Monaten ihre Leistungsfähigkeit auf dem Arbeitsmarkt erproben, ohne hierdurch den Rentenanspruch zu gefährden.“

Konkret heißt das: Sie dürfen eine Beschäftigung bis zu einem halben Jahr länger ausüben, als es der bewilligte Rahmen vorsieht. Die Rentenversicherung begrüßt die Entscheidung. „Für Rentenbeziehende wird mit der Regelung Rechts- und Planungssicherheit geschaffen, wenn sie eine Erwerbstätigkeit aufnehmen oder eine bereits bestehende Erwerbstätigkeit ausweiten“, sagt Brigitte Gross, Direktorin der Deutschen Rentenversicherung Bund.

Die Regelung erleichtere den Übergang vom Bezug einer Erwerbsminderungsrente in eine reguläre Beschäftigung. „Dies trägt dazu bei, den Betroffenen die Teilhabe am Arbeitsleben und die Erzielung von Erwerbseinkommen zu ermöglichen sowie dringend benötigte Fach- und Arbeitskräfte zu sichern“, so Gross.

Wer Erwerbsminderungsrente bekommt

Eine Erwerbsminderungsrente erhält, wer aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr voll arbeiten kann. Es wird dabei zwischen voller und teilweiser Erwerbsminderungsrente unterschieden. Wer noch mindestens drei bis maximal sechs Stunden täglich arbeitsfähig ist, hat Anspruch auf Rente bei teilweiser Erwerbsminderung. Sie soll das Einkommen aus einer noch möglichen Teilzeitbeschäftigung ergänzen.

Wer hingegen nur noch bis zu drei Stunden am Tag schafft, erhält Rente bei voller Erwerbsminderung. Vorausgesetzt, alle weiteren Bedingungen sind erfüllt. Welche das sind, lesen Sie hier.

Testweises Arbeiten wird attraktiver

Erwerbsminderungsrenten werden in der Regel befristet bewilligt. In regelmäßigen Abständen wird geprüft, ob die Betroffenen wieder in den Arbeitsmarkt zurückkehren können. Bisher liefen Erwerbsminderungsrentner jedoch Gefahr, ihren Rentenanspruch zu verlieren, wenn sie eine Tätigkeit aufnahmen oder ausweiteten. Das galt, wenn der Job umfangreicher war, als es das offizielle Restleistungsvermögen vorsah. Die neue Regelung macht einen solchen Test der Arbeitskraft nun attraktiver.

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