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Bis 30.000 Euro: So hoch sind die Cannabis-Strafen

wochentlich.deBy wochentlich.de8 Mai 2024Keine Kommentare2 Mins Read
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Bis 30.000 Euro: So hoch sind die Cannabis-Strafen
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Kiffen ist legal, jetzt gibt es aber auch einen Bußgeldkatalog, für diejenigen, die sich nicht an die Vorgaben halten.

Enorm teuer wird es, wer Cannabissamen aus nicht EU-Ländern ins Land holt, um damit einen kommerziellen Anbau zu starten: Bis zu 30.000 Euro können laut dem neuen Bußgeldkatalog fällig werden, der von der Innenbehörde veröffentlicht wurde.

Seit dem 1. April ist das Konsumcannabisgesetz (KCanG) des Bundesministeriums für Gesundheit in Kraft. Hamburgs Bürgermeister und auch der Innensenator haben nie einen Hehl daraus gemacht, dass beide große Bedenken der Freigabe gegenüber gemacht. Nun treten zum 1. Juli 2024 die Vorgaben zum Anbau in Kraft.

Offenbar hatten die Behörden lange auf eine bundesweite Regelung zur Sanktionierung gewartet. „Meine klare Erwartung wäre gewesen, dass der Bund bei einem bundesweit geltenden Gesetz wie dem Cannabisgesetz auch klarstellt, wie Missbrauch und Verstöße sanktioniert werden können“, sagt Andi Grote (SPD), Innensenator in Hamburg. „Dass das ausgeblieben ist, zeugt einmal mehr von einem Gesetz, das auf ganzer Linie unausgereift ist.“

So teuer werden Verstöße

Diese Lücke schließt nun ein Bußgeldkatalog, der in Hamburg gilt. Für den Besitz von 26-30g Cannabis außerhalb der Wohnung wird eine Strafe von 500 bis 1.000 Euro fällig. Wer mehr als 50g und bis zu 60g Cannabis innerhalb der Wohnung besitzt, sieht sich mit derselben Strafspanne konfrontiert.

Im militärischen Bereich gelten ähnliche Sanktionen. Der Besitz von Cannabis wird mit 500 bis 1.000 Euro geahndet, während der Anbau von Cannabis härter bestraft wird und mit 750 bis 1.250 Euro zu Buche schlägt.

Kinder und Jugendliche schützen

Der Cannabiskonsum vor Minderjährigen wird pauschal mit 1.000 Euro bestraft. Ähnlich verhält es sich mit dem Konsum in der Nähe von Schulen, Kindergärten, Spielplätzen, Jugendeinrichtungen und öffentlichen Sportstätten, hier beträgt die Strafe 500 Euro.

Auch der Cannabiskonsum in Fußgängerzonen zwischen 7:00 und 20:00 Uhr wird mit 500 Euro sanktioniert. Zudem wird die nicht ordnungsgemäße Lagerung oder Aufbewahrung von Cannabis in der Wohnung mit 500 bis 750 Euro geahndet.

Grote macht klar, dass er die fehlenden Regeln nicht gutheißt. „Wir wollen mit unserem Bußgeldkatalog zumindest dafür sorgen, dass die noch geltenden Einschränkungen eingehalten werden und Verstöße zu spürbaren Sanktionen führen. Insbesondere wollen wir dafür sorgen, dass Kinder und Jugendliche keinen Zugang zu Cannabis haben.“

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