Schon ein Funke reicht aus, um Zweige am Weihnachtsbaum oder dem Adventsgesteck in Brand zu setzen. Kommt es zum Unglück, sind drei Versicherungen wichtig.
Kerzenlicht strahlt für viele Menschen eine gewisse Gemütlichkeit aus. Darum sind brennende Kerzen in der Wohnung – gerade um die Weihnachtszeit herum – beliebt. Doch ganz ohne Risiko lässt sich offenes Feuer nicht entzünden.
Wer die Kerzen auf eine feuerfeste Unterlage stellt und leicht entzündliche Materialien aus der näheren Umgebung entfernt, hat schon vieles richtig gemacht. Wenn aber doch mal etwas schiefgeht, tun Mieter wie Eigentümer gut daran, richtig versichert zu sein.
Kommt es nämlich zum Brand, sind drei Versicherungen essenziell, wie der Eigentümerverband Wohnen im Eigentum aufzeigt: Die Hausratversicherung kommt für Schäden auf, die Feuer und Löschwasser bei Einrichtungsgegenständen, Wertsachen und Weihnachtsgeschenken verursacht haben. Entstehen Schäden an fremden Gegenständen, etwa weil Sie sich vorübergehend etwas geliehen hatten, kommt dafür die private Haftpflichtversicherung auf.
Für Schäden am Gebäude ist wiederum die Wohngebäudeversicherung zuständig. Diese schließen grundsätzlich Eigentümerinnen und Eigentümer einer Wohnung oder eines Hauses ab, in Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG) ist es Sache der WEG.
Versicherer umgehend informieren
Wichtig: Ist durch Feuer ein Schaden entstanden, sollten Betroffene diesen umgehend der zuständigen Versicherung, gegebenenfalls auch der Hausverwaltung melden. Über das weitere Vorgehen kann diese dann informieren.
Aber Achtung: Bei grober Fahrlässigkeit haften viele Versicherungen nicht. Michael Nack von Wohnen im Eigentum rät daher darauf zu achten, dass man niemals das Haus verlässt, wenn noch Kerzen brennen.