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Finanzen

Privatauto an Firmensteckdose aufgeladen – Kündigung

wochentlich.deBy wochentlich.de16 Dezember 2023Keine Kommentare2 Mins Read
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Privatauto an Firmensteckdose aufgeladen – Kündigung
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Der finanzielle Schaden ist minimal, der Vertrauensverlust aber enorm, sagt eine Arbeitgeberin. Sie kündigte einem Rezeptionisten, weil er Strom stahl.

Ein Rezeptionist muss in Düsseldorf um seinen Job kämpfen, weil er sein privates Hybridauto an einer Firmensteckdose aufgeladen hat. Der Arbeitgeber hatte ihm fristlos gekündigt, als er davon Wind bekam. Der Angestellte ging in Berufung. Am kommenden Dienstag wird das Landesarbeitsgericht in Düsseldorf (LAG) den Fall verhandeln, wie das Gericht mitteilte.

Der Kläger war in einem Hotelbetrieb regelmäßig in der Spätschicht eingesetzt. Sein Hybridauto hatte er an einer 220-Volt-Steckdose im Flur eines Seminartraktes aufgeladen, obwohl es laut Hausordnung aus Sicherheitsgründen verboten war, dort Akkus für Elektromotoren aufzuladen.

Der Mann behauptet, sein Auto nur für wenige Minuten aufgeladen zu haben, weil es an dem Tag zu einem unerwarteten Leistungsabfall seines Fahrzeugakkus gekommen war. Er habe nur seine Heimfahrt sicherstellen wollen, heißt es in einer Pressemitteilung des LAG.

Der Kläger habe außerdem darauf hingewiesen, dass es in dem Hotel geduldet wurde, dass Mitarbeiter Handys, Tablets, E-Bikes, E-Roller, Bluetooth-Lautsprecher oder Ventilatoren im Betrieb laden.

Strom im Wert von 40 Cent gestohlen

Die Arbeitgeberin führte an, dass der Kläger sein Auto nicht nur am besagten Tag, sondern etwa zehnmal bei ihr aufgeladen habe. Am 12. Januar 2022 habe er sein Auto für mindestens 20 Minuten geladen und damit Strom im Wert von 40 Cent gestohlen.

Zwar sei der finanzielle Schaden minimal, es liege aber ein erheblicher Vertrauensverlust vor. Die vom Kläger behauptete betriebliche Duldung des Ladens privater Geräte bestehe nicht, ließ sie wissen.

In erster Instanz hatte der Rezeptionist gewonnen. Das Arbeitsgericht sei nach der Beweisaufnahme davon ausgegangen, dass der Kläger sein Fahrzeug etwa fünf- bis sechsmal geladen habe. Dies stelle an sich einen wichtigen Grund für eine fristlose Kündigung dar. Die Beweisaufnahme habe aber auch ergeben, dass die Arbeitgeberin zumindest das Laden von Handys geduldet habe. Im konkreten Fall wäre bei Abwägung der beiderseitigen Interessen indes eine Abmahnung ausreichend gewesen, heißt es in der Gerichtsmitteilung.

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