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You are at:Home»Panorama»Anwalt verklickt sich – falsches Paar geschieden
Panorama

Anwalt verklickt sich – falsches Paar geschieden

wochentlich.deBy wochentlich.de17 April 2024Keine Kommentare2 Mins Read
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Anwalt verklickt sich – falsches Paar geschieden
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In Großbritannien wurde versehentlich das falsche Paar geschieden. Doch der Richter beharrt auf der Gültigkeit des Urteils.

Scheidungen sind oft ein langwieriger Prozess. Dass es aber manchmal dann doch plötzlich sehr schnell gehen kann, erlebte ein Paar in Großbritannien. Es reichten ein paar Mausklicks – und 21 Minuten später waren sie geschieden. Das Problem: Das wollten die beiden gar nicht.

In Großbritannien ist es üblich, dass am Ende des Scheidungsprozesses, wenn alle rechtlichen und finanziellen Fragen geklärt und ausverhandelt sind, einer der beiden Scheidungsanwälte die Scheidungspapiere über ein Onlineportal an das zuständige Gericht schickt. Dieses bearbeitet dann im Schnellverfahren die Scheidung, und im Anschluss gilt das Paar als offiziell geschieden.

Paar befand sich noch im Rechtsstreit

Als ein Anwalt der renommierten Scheidungskanzlei Vardag in London die Scheidungspapiere eines Mandanten über dieses Onlinetool an das Gericht senden wollte, passierte ihm ein folgenschwerer Fehler. Er verklickte sich und wählte versehentlich den falschen Fall aus. Einen Fall, bei dem die Verteilungskämpfe noch in vollem Gange waren und noch eine Vielzahl offener Fragen bestand. Darüber berichteten die britische BBC und „The Guardian“.

Zwei Tage später fiel dem Anwalt der Fehler auf. Eilig versuchte er, die Scheidung wieder rückgängig zu machen, doch der zuständige Richter blieb hartnäckig und verweigerte die Annullierung. Er sehe zwar ein, dass es sich hier um einen Fehler handle, aber trotzdem bestehe ein starkes öffentliches Interesse daran, „die Sicherheit und Endgültigkeit, die sich aus einem rechtskräftigen Scheidungsurteil ergeben, zu respektieren und den durch dieses Urteil geschaffenen Status quo zu erhalten“.

Kanzlei entrüstet

Die Gründerin der Anwaltskanzlei, Ayesha Vardag, reagierte mit Unverständnis auf das Urteil und die Begründung des Richters. „Wenn ein Gericht auf einen Fehler aufmerksam gemacht wird und jeder akzeptiert, dass ein Fehler gemacht wurde, muss dieser natürlich rückgängig gemacht werden“, so Verdag. Man habe jetzt den Fall, dass es möglich ist, durch einen Fehler in einem Onlinesystem geschieden zu werden, so die Anwältin weiter.

In der Vergangenheit hatte die Kanzlei hochkarätige Mandanten in ihren Scheidungsprozessen unterstützt. So vertrat Vardag zum Beispiel die deutsche Millionärserbin Katrin Rademacher bei ihrer Scheidung.

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