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Raser angeklagt: Richterin zeigt keine Gnade mit Porsche-Fahrer

wochentlich.deBy wochentlich.de10 April 2024Keine Kommentare2 Mins Read
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Raser angeklagt: Richterin zeigt keine Gnade mit Porsche-Fahrer
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Diese rasante Spritztour hat gravierende Folgen: Ein Mann aus Pinneberg muss nach einem Autorennen vor Gericht. Dort werden alle Register gezogen.

Das dürfte Geldbeutel und Ego ordentlich wehtun: Ein 27 Jahre alter Mann aus dem Kreis Pinneberg ist vom hiesigen Amtsgericht am Dienstag wegen eines verbotenen Autorennens verurteilt worden. Er muss nicht nur seinen Führerschein abgegeben und bekommt diesen so schnell nicht wieder. Auch eine Geldstrafe von 600 Euro (60 Tagessätze zu je 10 Euro) muss der Fahrer berappen. Viel schlimmer dürfte für ihn jedoch die Entscheidung der zuständigen Richterin sein, seinen Porsche einzuziehen. Immerhin hatte dieser einst rund 170.000 Euro gekostet. Das berichten „SHZ“ und „Bild“ übereinstimmend.

Der Mann war im April 2023 mit seinem roten Porsche 911 auf der Autobahn 23 unterwegs und lieferte sich dort nach Überzeugung des Gerichts ein Rennen mit einem 58-jährigen Motorradfahrer. Beide seien mit etwa 200 Kilometer pro Stunde unterwegs gewesen und bedrängten andere Verkehrsteilnehmer. So schilderte es auch die Polizei damals in einer Mitteilung.

Staatsanwalt: Auto in den Händen des Mannes „eine Waffe“

Blöd für die beiden Raser: Sie bedrängten bei ihrer Fahrt einen Polizeibeamten, der sich mit Verkehrsstraftaten auskennt, berichtet die „SHZ“. Der Mann wählte umgehend den Notruf und verständigte die Autobahnpolizei. Beide Raser konnten später gestoppt und kontrolliert werden. Dabei beleidigte der Porsche-Fahrer die Einsatzkräfte. Auch diesen Punkt ließ die Richterin mit in das Gesamturteil einfließen.

Der Zeuge, so „Bild“ und „SHZ“, beschrieb die Raserfahrt als äußerst waghalsig und verglich diese mit einem „Rennen auf dem Nürburgring“. Insgesamt seien sieben Zeugen gehört worden. Ihre Schilderungen hätten laut Staatsanwalt ein „überzeugendes Bild“ abgegeben. Das Fahrzeug, so der Ankläger, sei in der Hand des Angeklagten „eine Waffe“. Deshalb sei das Auto einzuziehen, so der Antrag des Staatsanwaltes. Die Richterin folgte diesem und verhängte zudem eine Sperrfrist zur Wiedererlangung des Führerscheins von eineinhalb Jahren. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

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