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Finanzen

Mit dieser Anleitung gelingt es

wochentlich.deVon wochentlich.de14 Dezember 20235 Min Gelesen
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Mit dieser Anleitung gelingt es
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Mit dieser Anleitung gelingt es

Viele Deutsche machen ihre Steuererklärung selbst. Mit diesen Tipps gelingt auch Ihnen das im Handumdrehen.

Das Wichtigste im Überblick


Einmal Bali und zurück, das neueste iPhone oder 1.000 Hot Dogs bei Ikea – das kann sich womöglich leisten, wer seine Steuererklärung macht. Denn laut Statistischem Bundesamt bekommen 90 Prozent aller Steuerpflichtigen Geld vom Finanzamt zurück – im Schnitt 1.072 Euro.

Trotzdem ist die Steuererklärung bei vielen Deutschen eher unbeliebt. Formulare in Bürokratensprech, komplizierte Regeln oder die leidige Suche nach Belegen führen dazu, dass man sie so lange wie möglich vor sich herschiebt. Dabei ist eigentlich vieles halb so wild.

Unsere Übersicht zeigt, wie Sie Ihre Steuererklärung selber machen, wie Sie das meiste aus ihr herausholen, welche Formulare wichtig sind und ob Sie überhaupt eine Steuererklärung machen müssen.

Wer muss eine Steuererklärung beim Finanzamt abgeben?

Viele Arbeitnehmer können sich entspannt zurücklehnen: Sie müssen gar keine Steuererklärung einreichen. Schließlich wird ihre Einkommensteuer jeden Monat automatisch eingezogen. Anders sieht es allerdings aus, wenn 2022 eines dieser Kriterien zutraf:

  • Sie haben unversteuerte Nebeneinkünfte über 410 Euro erhalten.
  • Sie haben staatliche Leistungen wie Arbeitslosen-, Kurzarbeiter-, Kranken- oder Elterngeld über 410 Euro bezogen. Mehr dazu lesen Sie hier.
  • Sie hatten mehrere Arbeitgeber gleichzeitig und Ihr Einkommen wurde nach Steuerklasse 6 abgerechnet.
  • Sie sind mit Ihrem berufstätigen Ehepartner zusammen veranlagt und Ihr Lohn wurde nach den Steuerklassenkombinationen 3/5 oder 4/4 mit Faktor besteuert. Lesen Sie hier, warum die Steuerklassen 3 und 5 abgeschafft werden sollen.
  • Sie haben einen Lohnsteuerfreibetrag in Anspruch genommen. Dafür müssen Sie zuvor einen Antrag auf Lohnsteuer-Ermäßigung gestellt haben. Was das ist, lesen Sie hier.
  • Sie hatten Einnahmen als Selbstständiger, Gewerbetreibender, Rentner, Vermieter oder Landwirt, die über dem steuerlichen Grundfreibetrag von 10.347 Euro lagen.

Kann ich auch freiwillig eine Steuererklärung einreichen?

Das ist sogar ratsam. Denn tut man es nicht, schenkt man dem Staat oft mehrere Hundert Euro. Das gilt besonders, wenn Sie hohe Ausgaben hatten, die Sie steuerlich geltend machen können. Diese werden beim Lohnsteuerabzug, also den monatlichen Vorauszahlungen auf die Einkommensteuer, nicht berücksichtigt.

Die Abgabe lohnt sich in jedem Fall, wenn Arbeitnehmer hohe Werbungskosten hatten, also berufliche Ausgaben. Denn der Staat reduziert das zu versteuernde Einkommen zwar automatisch um eine sogenannte Werbungskostenpauschale von 1.200 Euro. Doch alles, was darüber hinausgeht, mindert die Steuerlast zusätzlich.

Zu den Werbungskosten zählen etwa Arbeitsmittel wie Computer, ein Schreibtisch oder Fachliteratur, aber auch die Fahrtkosten zur Arbeit. Schon bei einer Strecke von 18 Kilometern zwischen Zuhause und Arbeitsplatz überschreiten Sie die Pauschale – und können folglich noch mehr Kosten von der Steuer absetzen.

Weitere Ausgaben, bei denen sich eine freiwillige Steuererklärung lohnen kann, sind:

Wann muss ich die Steuererklärung für 2022 abgeben?

Wer dazu verpflichtet ist und die Steuererklärung selber macht, muss sie normalerweise bis spätestens 31. Juli beim Finanzamt einreichen. Für das Steuerjahr 2022 gilt eine verlängerte Frist bis zum 2. Oktober 2023.

Kommt die Steuererklärung später an, droht ein Verspätungszuschlag. Er beträgt 0,25 Prozent der festgesetzten Steuer, mindestens aber 25 Euro pro verspätetem Monat. Maximal werden 25.000 Euro Verspätungszuschlag fällig.

Und wer das Ganze ohnehin nur freiwillig erledigt, kann noch eine gefühlte Ewigkeit warten: Volle vier Jahre können Sie sich damit Zeit lassen – für die Angaben für 2022 also bis Silvester 2027.

Was kann ich bei der Steuererklärung absetzen?

Laut dem Bund der Steuerzahler sind die vier wichtigsten Posten, die Ihre Steuerlast verringern, Werbungskosten, Sonderausgaben, außergewöhnliche Belastungen und Steuerermäßigungen.

  • Werbungskosten: Dazu zählen alle beruflich veranlassten Kosten, die nicht vom Arbeitgeber getragen werden. Zum Beispiel Fahrten von der Wohnung zur Arbeit („Entfernungspauschale“), Fortbildungskosten, Berufskleidung, Kontoführungsgebühren, Beiträge zu Berufsverbänden, Bewerbungskosten, ein häusliches Arbeitszimmer oder Umzugskosten. Das Finanzamt berücksichtigt automatisch 1.200 Euro pauschal für jeden Arbeitnehmer – alle Aufwendungen über diesem Betrag hinaus reduzieren die Steuerlast weiter.
  • Sonderausgaben: Vorsorgekosten wie Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung, zur Arbeitslosenversicherung, Berufsunfähigkeitsversicherungen, Unfall- und Haftpflichtversicherungen können als Sonderausgaben in der Steuererklärung geltend gemacht werden. Gleiches gilt für Spenden, Kinderbetreuungskosten, Unterhaltsleistungen, Ausbildungskosten oder Kirchensteuer.
  • Außergewöhnliche Belastungen: Wer wegen Krankheit Arztkosten, Zuzahlungen zu Medikamenten, Zahnersatz, Brillen oder Kuren zu zahlen hatte, trägt diese als außergewöhnliche Belastungen in der Steuererklärung ein. Auch Schäden durch Unwetter oder Hochwasser zählen dazu. Der Gesetzgeber mutet dem Steuerzahler allerdings einen gewissen Eigenanteil zu. Dieser berechnet sich individuell und bemisst sich nach der Höhe des Einkommens, Familienstand und der Anzahl der Kinder.
  • Steuerermäßigungen: Wer seine Wände von einem Profi streichen oder die Wäsche von einer Haushaltshilfe bügeln lässt, kann den Staat an den Kosten beteiligen. Bis zu 20 Prozent davon kann man absetzen – bis zu 510 Euro bei einer geringfügig beschäftigten Haushaltshilfe und bis zu 1.200 Euro bei Handwerkerarbeiten. Gefördert werden aber nur die Arbeitsleistungen und Fahrtkosten, die Materialkosten muss der Steuerzahler selbst tragen. Auch Mieter profitieren von Steuervorteilen: Ausgaben für Nebenkosten wie Treppenhausreinigung, Winterdienst, Gärtner oder Hausmeister können als haushaltsnahe Dienstleistungen geltend gemacht werden.

Darüber hinaus gibt es noch eine Reihe andere Dinge, die Ihre Steuerlast verkleinern. Eine Auswahl finden Sie in folgendem Artikel:

Steuererklärung: Welche Formulare muss ich ausfüllen?

In jedem Fall den zweiseitigen Mantelbogen. Dort werden unter anderem Name, Adresse, Bankverbindung, Steuernummer und Religionszugehörigkeit eingetragen. Weitere Formulare für alle sind:

  • Anlage Sonderausgaben
  • Anlage Außergewöhnliche Belastungen
  • Anlage Haushaltsnahe Aufwendungen

Arbeitnehmer und Pensionäre benötigen zudem die Anlage N, um Angaben zum Lohn und zu Werbungskosten zu machen.

Für Rentner gibt es neben der klassischen Anlage R noch die Anlagen R-AUS, R-AV und b-AV. Unbedingt ausfüllen müssen Sie die Anlage R-AUS, wenn Sie Renten oder andere Leistungen aus ausländischen Versicherungen, Rentenverträgen und betrieblichen Versorgungseinrichtungen erhalten. Denn die ausländischen Einrichtungen übermitteln keine elektronischen Daten an die deutschen Finanzämter.

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