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Finanzen

Anspruch, wenn man getrennt gelebt hat?

wochentlich.deBy wochentlich.de20 März 2024Keine Kommentare2 Mins Read
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Anspruch, wenn man getrennt gelebt hat?
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Die Witwen- oder Witwerrente sichert hinterbliebene Ehepartner ab. Doch was gilt für Paare, die zum Zeitpunkt des Todes getrennt gelebt haben?

Stirbt Ihr Ehepartner, haben Sie Anspruch auf Hinterbliebenenrente, auch Witwen- oder Witwerrente genannt. Dafür muss die Ehe in der Regel mindestens ein Jahr bestanden und der Verstorbene die Mindestversicherungszeit bei der gesetzlichen Rentenversicherung von fünf Jahren erfüllt haben.

Ausnahmen gibt es, wenn der Partner aufgrund eines Unfalls gestorben ist. Dann erhalten Sie auch bei kürzerer Ehe oder nicht erfüllter Versicherungszeit Hinterbliebenenrente. Doch was gilt, wenn ein Paar bereits getrennt gelebt hat?

Anspruch auf Witwenrente trotz Trennung

Auch dann bleibt Ihr Anspruch auf Witwenrente bestehen. Er gilt unabhängig davon, ob Sie getrennt leben, solange zum Zeitpunkt des Todes eine gültige Ehe oder eingetragene Lebenspartnerschaft bestanden hat. Eine Ehe oder Lebenspartnerschaft ist gültig, wenn sie ordnungsgemäß geschlossen und zum Todeszeitpunkt nicht geschieden, für nichtig erklärt oder aufgehoben wurde.

Selbst im Falle einer Scheidung können Sie noch Anspruch auf Witwenrente haben. Laut Deutscher Rentenversicherung Bund gilt das, wenn:

  • Ihre Ehe vor dem 1. Juli 1977 geschieden wurde,
  • Sie nach der Scheidung zu Lebzeiten Ihres Ex-Partners nicht wieder geheiratet haben,
  • Sie im letzten Jahr vor dem Tod des früheren Partners von ihm Unterhalt erhalten haben oder Anspruch darauf hatten und
  • Ihr früherer Partner bis zu seinem Tod die Mindestversicherungszeit von fünf Jahren erfüllt hat oder durch einen Unfall ums Leben gekommen ist oder bereits eine Rente bezogen hat.

Dass Sie unter diesen besonderen Voraussetzungen trotz Scheidung Witwenrente erhalten können, liegt daran, dass der Versorgungsausgleich erst zum 1. Juli 1977 eingeführt wurde.

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