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Gesundheitszeugnis beantragen – was es zu beachten gilt

wochentlich.deBy wochentlich.de1 März 2024Keine Kommentare2 Mins Read
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Gesundheitszeugnis beantragen – was es zu beachten gilt
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Ihr Arbeitgeber verlangt die Vorlage eines Gesundheitszeugnisses? Wir erklären, was das ist und wo Sie es bekommen.

Anders als der Name es vermuten lässt, wird durch das Gesundheitszeugnis nicht bestätigt, wie fit sie sind. Es handelt sich um eine gesetzlich geregelte Belehrung, die in bestimmten Berufszweigen erforderlich ist und auch „Belehrung nach § 43 Infektionsschutzgesetz“ genannt wird.

Wofür das Gesundheitszeugnis notwendig ist

Die Regeln zum Gesundheitszeugnis sind im Infektionsschutzgesetz festgehalten, das zum 1. Januar 2001 das Bundesseuchengesetz ablöste. Eine arbeitsmedizinische Untersuchung ist nicht mehr erforderlich. Durch das Gesundheitszeugnis wird bestätigt, dass Sie an der Belehrung zur Verhinderung von Infektionskrankheiten teilgenommen haben und derzeit nicht an einer Infektion erkrankt sind.

Hierdurch wird verhindert, dass sich Krankheiten in empfindlichen Berufsbranchen, zum Beispiel durch die Übertragung von Keimen auf Lebensmittel, ausbreiten. Nehmen Sie eine neue Tätigkeit auf, darf Ihr Nachweis nicht älter als drei Monate sein.

Wer ein Gesundheitszeugnis braucht

Wenn Sie Lebensmittel herstellen, verarbeiten oder unverpackt transportieren, benötigen Sie ein Gesundheitszeugnis. Das gilt besonders für diese Tätigkeitsfelder:

  • Lebensmittelindustrie und Gastronomie
  • Küchen öffentlicher Einrichtungen und Gaststätten
  • Verpflegungsstätten in Seniorenheimen, Schulen und Kitas
  • Bäckereien

Wenn Sie Speisen servieren oder ausliefern und keinen Kontakt zur Küche haben, benötigen Sie kein Gesundheitszeugnis. Ihr Nachwuchs macht ein Freiwilliges Soziales Jahr? Auch hier ist unter Umständen ein Gesundheitszeugnis erforderlich.

Wo und wie Sie das Gesundheitszeugnis beantragen

Das Gesundheitszeugnis beantragen Sie bei Ihrem Gesundheitsamt, das im Einzelfall Ihren Hausarzt beauftragt. Die Ausstellung kostet bis zu 60 Euro. Sie erhalten eine Erstbelehrung zur Hygieneeinhaltung, Vorbeugung und Verbreitung von Infektionskrankheiten.

Besteht bei Ihnen der Verdacht auf eine Infektionskrankheit, ist zusätzlich eine ärztliche Bescheinigung erforderlich. Wurden Sie bereits nach Bundesseuchengesetz belehrt, benötigen Sie kein neues Gesundheitszeugnis. Haben Sie Ihren Nachweis verloren, stellt Ihnen Ihr Gesundheitsamt eine Zweitschrift aus.

Gültigkeitsdauer

Ihr Gesundheitszeugnis ist unbefristet gültig. Ihr Arbeitgeber ist verpflichtet, sie alle zwei Jahre erneut zu belehren. Er selbst benötigt auch ein Gesundheitszeugnis.

Achtung: Geldstrafen bei fehlendem Gesundheitszeugnis

Wenn Sie Ihr Gesundheitszeugnis nicht oder zu spät eingereicht haben, droht Ihnen eine Geldstrafe bis zu 2.500 Euro. Für Ihren Arbeitgeber fällt die Strafe höher aus. Er zahlt bis zu 25.000 Euro, wenn er Sie ohne Gesundheitszeugnis beschäftigt. Tut er dies vorsätzlich und es verbreitet sich dadurch eine meldepflichtige Krankheit, droht ihm unter Umständen eine Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren. Sind Sie während Ihrer Tätigkeit an einer Infektion erkrankt, melden Sie dies unverzüglich Ihrem Arbeitgeber.

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