Streit um Markenrechte
Ritter Sport vs. Haferriegel: So geht es jetzt weiter
Aktualisiert am 05.11.2026 – 16:51 UhrLesedauer: 3 Min.
Der Hersteller von Ritter Sport klagt gegen den Quadrat-Haferriegel „Monnemer Quadrat Bio“. Das Oberlandesgericht Stuttgart gibt der Klage statt. Wie geht es jetzt weiter?
Der Ritter-Sport-Hersteller hat im Markenrechtsstreit gegen die Firma Wacker aus Mannheim vor dem Oberlandesgericht Stuttgart gewonnen. Das Gericht gab der Klage der Alfred Ritter GmbH auf Unterlassung und Schadenersatz wegen des quadratischen Haferriegels „Monnemer Quadrat Bio“ der Firma Wacker in vollem Umfang statt, wie der Vorsitzende Richter Christoph Stefani sagte.
Die Verpackungen seien „überdurchschnittlich“ ähnlich, die Waren seien zumindest „durchschnittlich“ ähnlich, sagte der Richter. Es bestehe Verwechslungsgefahr bei den Produkten. Eine Markenverletzung sei gegeben. Das Urteil ist nicht rechtskräftig. (Az.: 2 U 3/26)
Was hat das Oberlandesgericht verfügt?
Das Gericht verbot der Wacker GmbH den quadratischen Haferriegel in der entsprechenden Verpackung weiter herzustellen und zu vertreiben. Bei Zuwiderhandlung droht den Geschäftsführern Melanie und Matteo Wacker ein Ordnungsgeld in Höhe von bis zu 250.000 Euro oder Ordnungshaft von bis zu sechs Monaten. Zudem müssen die Wackers der Alfred Ritter GmbH unter anderem mitteilen, in welchem Umfang das Produkt vertrieben wurde und welcher Gewinn damit erzielt wurde.
Worum geht es in der Klage?
Im November 2024 hat die Firma Wacker in Mannheim den Haferriegel „Monnemer Quadrat Bio“ auf den Markt gebracht. Die Verpackung war Geschäftsführer Matteo Wacker zufolge von der Mannheimer Innenstadt inspiriert, die in Quadraten angeordnet ist. Sie erinnerte allerdings auch an die Ritter-Sport-Tafel – obwohl sie kleiner als die klassische 100-Gramm-Version ist und die Seitenlaschen länger.
Im Januar 2025 erhielt das Familienunternehmen aus Mannheim erstmals Post vom Schokoladenhersteller, später folgte die Klage. Neben Schadenersatz verlangt das Unternehmen von Wacker nach Gerichtsangaben unter anderem, dass die bislang verwendete Verpackung nicht weiter genutzt und bereits ausgelieferte Ware zurückgerufen werden soll.
Worauf beruft sich Ritter Sport?
Der quadratische Riegel verletzt nach Ansicht von Ritter Sport die seit 1996 für den Hersteller markenrechtlich geschützte Verpackung. Die Schwaben argumentierten unter anderem, dass es sich bei Schokolade und Müsliriegeln um ähnliche Waren handle, die von der gleichen Zielgruppe zum selben Anlass gegessen würden. Daher befürchte Ritter Sport eine Markenkollision, heißt es.
Für den Schokoladenhersteller aus dem schwäbischen Waldenbuch ist beim Deutschen Patent- und Markenamt eine Art Blanko-Verpackung für Schokolade registriert. Neutral ohne Aufdruck, aber mit den typischen Seitenlaschen und der Längsnaht zum Knicken auf der Rückseite.
Wie argumentierte die Wacker GmbH vor Gericht?
Geschäftsführer Matteo Wacker sagt: „Zum einen sind unsere „Monnemer Quadrate Bio“ überhaupt keine Schokolade.“ Im Supermarkt würden etwa die Produkte Schokolade bei Schokolade angeboten und die Haferriegel unter „Zerealien“. „Zum anderen ist es auch ein ganz anderes Bedürfnis, was der Verbraucher sich damit erfüllt – nämlich das eine ist einfach eine Süßigkeit, eine Schokolade, und das andere ist ein vollwertiger Snack.“
Wie bewertet ein Rechtsexperte den Fall?
Das Oberlandesgericht Stuttgart hatte bereits im Oktober seine Position in dem Verfahren dargelegt. Markenrechtsexperte Philip Kohl von der Kanzlei BRP Renaud aus Stuttgart schloss sich dem Gericht an – auch unter Verweis auf die Rechtsprechung der europäischen Gerichte. Demnach seien Schokolade und Getreidezubereitungen wie Müsliriegel ähnliche Waren im markenrechtlichen Sinne. Er sieht dadurch und in Verbindung mit den ähnlichen Verpackungen ebenfalls eine Verwechslungsgefahr der Produkte gegeben.