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Politik

Union droht mit Verfassungsklagen gegen Berlin und Sachsen-Anhalt

wochentlich.deBy wochentlich.de29 Oktober 2026Keine Kommentare3 Mins Read
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Schulden, Wahlrecht, Schulpflicht:

Union droht mit Verfassungsklagen gegen Bundesländer

28.10.2026 – 13:16 UhrLesedauer: 2 Min.

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CSU-Fraktionschef Holetschek (Archivbild): Er will Konsequenzen für Berlin und Sachsen-Anhalt. (Quelle: Malin Wunderlich/dpa/dpa-bilder)

Aktuelle Zeit:0:00Gesamtdauer:0:00

Die Union sieht in den Plänen möglicher Landesregierungen in Berlin und Sachsen-Anhalt Gefahren für die Verfassungsordnung – und kündigt entschlossenen Widerstand an.

Mehrere Union-Fraktionschefs in den Ländern drohen den möglichen neuen Landesregierungen in Berlin und Sachsen-Anhalt mit Klagen vor dem Bundesverfassungsgericht. „Unsere Botschaft ist klar: Kein Bundesland steht außerhalb der Verfassung. Wenn radikale oder extremistische Regierungen verfassungswidrige Gesetze beschließen, werden wir alle rechtsstaatlichen Möglichkeiten ausschöpfen, um das zu verhindern. Föderale Verantwortung heißt auch, das Grundgesetz vor seinen Feinden zu verteidigen“, heißt es in einer Mitteilung der Fraktionsvorsitzenden aus Niedersachsen, Bayern und Thüringen.

Schutz der Verfassungsordnung ist Aufgabe aller Länder

Föderalismus bedeute Freiheit zur politischen Gestaltung und Verantwortung für unsere gemeinsame Verfassungsordnung, heißt es weiter in dem Papier, das der Deutschen Presse-Agentur vorliegt. Über den Vorstoß hatte zunächst auch die „Welt“ berichtet.

„Diese Verantwortung endet nicht an der eigenen Landesgrenze. Wer ein Bundesland regiert, ist an das Grundgesetz und damit an das Rechtsstaatsprinzip gebunden. Insbesondere radikale oder extremistische Parteien erhalten durch Wahlergebnisse keinen Freibrief, verfassungsrechtliche Grenzen zu überschreiten.“ Der Schutz der Verfassungsordnung sei eine gemeinsame Aufgabe aller Länder.

Konkret beziehen sich die Unionsfraktionschefs in ihrem Schreiben auf die potenziellen neuen Landesregierungen, welche unter Führung der Linkspartei in Berlin und unter Führung der AfD in Sachsen-Anhalt möglich wären. In beiden Ländern konnten seit den Wahlen aber noch keine Koalitionsverhandlungen erfolgreich abgeschlossen werden.

Klagen gegen Neuverschuldung, Wahlrecht, Vergesellschaftung?

Am Beispiel des Berliner Sondierungsergebnisses von Linkspartei, SPD und Grünen lasse sich ablesen, welche Verfassungsverstöße drohten, hieß es weiter. Dies gelte etwa für eine „exorbitante Verschuldung“ im Haushalt fernab der verfassungsmäßigen Grenzen der Schuldenbremse, die Einführung eines verfassungswidrigen Ausländerwahlrechts und die angestrebte Vergesellschaftung von Wohnungen.

In Sachsen-Anhalt werfe die Ankündigung der AfD zur Abschaffung der Schulpflicht „grundlegende Fragen zur Vereinbarkeit mit unserer Verfassung auf“. Dies betreffe die Gemeinschaft der Länder. Ebenfalls fürchten CDU und CSU erheblichen Schwächungen oder gar die Abschaffung des Verfassungsschutzes. „In Berlin droht schließlich auch eine maßgebliche Schwächung der Sicherheitsbehörden und insbesondere der Polizei.“

Lechner: Koalitionäre tragen Verantwortung für Verfassungsordnung

„Die Verantwortung für unsere Verfassungsordnung beginnt schon bei der Wahl der politischen Partner. Wer eine Regierung bildet, muss sicherstellen, dass Eigentumsschutz, starke Sicherheitsbehörden und die verfassungsrechtlichen Grenzen der Verschuldung nicht zur Verhandlungsmasse werden“, sagte Sebastian Lechner, Vorsitzender der Unions-Fraktionsvorsitzendenkonferenz und Chef der CDU-Fraktion im niedersächsischen Landtag.

Bayerns CSU-Landtagsfraktionschef Klaus Holetschek bezeichnete die Normenkontrolle als „das schärfste Schwert, das wir im föderalen Rechtsstaat haben“. Wer als Landesregierung das Grundgesetz breche, müsse damit rechnen.

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