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You are at:Home»Panorama»RAF-Verhaftung in Berlin – zweite Person festgenommen
Panorama

RAF-Verhaftung in Berlin – zweite Person festgenommen

wochentlich.deBy wochentlich.de27 Februar 2024Keine Kommentare3 Mins Read
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RAF-Verhaftung in Berlin – zweite Person festgenommen
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Nach der Festnahme der RAF-Terroristin Daniela Klette in Berlin wurde eine zweite Person verhaftet. Es handelt sich um einen Mann.

Bei der Pressekonferenz nach der Festnahme von RAF-Terroristin Daniela Klette verkündete die Polizei Niedersachsen, dass in Berlin eine zweite Person festgenommen wurde. Derzeit werde noch geprüft werden, ob es sich dabei um eine der gesuchten Personen handelt. Die Person sei aber männlich und habe das passende Alter. „Trotzdem wollen wir erst überprüfen, ob es ein Fall ist wie Wuppertal oder ob der Mann einer der Gesuchten ist“, sagte Staatsanwalt Clemens Eimterbäumer. In Wuppertal war nach Hinweisen ein Mann verhaftet worden, der nicht einer der gesuchten RAF-Terroristen war.

Video | RAF-Terroristin festgenommen: Mit diesen Videos wurde gefahndet

Quelle: t-online

Ein Hinweis – aber nicht durch „Aktenzeichen XY“

Zur Verhaftung von Daniela Klette gaben Polizei und Staatsanwaltschaft weitere Details bekannt. So hat tatsächlich ein Hinweis aus der Bevölkerung zur Verhaftung geführt. Der war allerdings bereits im November 2023 und hatte nichts mit dem Fahndungsaufruf in der TV-Sendung „Aktenzeichen XY“ vor zwei Wochen zu tun. Das LKA gab allerdings an, dass auch nach der Fernsehsendung wider 250 Hinweise eingegangen seien. Diesen müsse aber erst nachgegangen werden.

Was wird Daniela Klette vorgeworfen?

Daniela Klette wurde jetzt aber nicht nur wegen ihrer RAF-Mitgliedschaft und der Beteiligung an mindestens zwei Morden verhaftet, sondern auch wegen sechs Raubüberfällen zwischen 1999 und 2015, die der Staatsanwalt als „Beschaffungskriminialität“ einstufte. So finanzierte Klette also ihren Lebensunterhalt – neben der Mathematik-Nachhilfe, von der Nachbarn berichtet hatten. Fünf davon hätten in Niedersachsen stattgefunden, einer in Dortmund. Aber die Strafverfolgung für die Raubüberfälle wird beim Landeskriminalamt Verden zusammengeführt. Für die Terrorermittlungen ist dagegen der Generalbundesanwalt zuständig. Keine der Straftaten ist verjährt. Für die Raubüberfälle liegt die Maximalstrafe bei 15 Jahren Gefängnis – können die terroristischen Morde nachgewiesen werden, wäre auch lebenslange Haft möglich. Unklar ist, ob Daniela Klette aussagen wird und dafür eine Kronzeuginnenregelung in Anspruch nehmen könnte. Dafür müsste sie allerdings Details über den eigenen Tatbeitrag hinaus nennen – also ihre Komplizen verraten.

Was passiert als nächstes?

Die Ermittlungen dauern an, vor allem zu Klettes Aufenthaltsorten in den letzten dreißig Jahren. Als sie verhaftet wurde, leistete sie keinen Widerstand und wies sie sich an der Tür mit einem gefälschten italienischen Pass aus. Zuvor hatten Fingerabdrücke zu ihrer Identifikation geführt. Die Polizei hat auch die Wohnung durchsucht und dabei unter anderem zwei Magazine Munition für Pistolen gefunden, aber keine Waffe. Erst wenn Ermittlungsergebnisse vorliegen, kann die Frage beantwortet werden, wie viele der Straftaten zur Anklage kommen und wann die Hauptverhandlung gegen Daniela Klette starten kann. Nach der Verhaftung in Berlin wurde sie nach Verden geflogen und sitzt nun in Niedersachsen in Untersuchungshaft.

Mehr Informationen in Kürze

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