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Finanzen

Für diesen Pflegegrad gibt es demnächst kein Geld mehr

wochentlich.deBy wochentlich.de3 Oktober 2026Keine Kommentare3 Mins Read
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Linnemann bringt Entwurf

Pflegereform: Diese Gruppe erhält kein Pflegegeld mehr


Aktualisiert am 03.10.2026 – 03:49 UhrLesedauer: 3 Min.

PflegeheimVergrößern des Bildes

Die Kosten für Pflege im Heim zählen zu den Streitpunkten der Koalition (Symbolbild): Sie konnte sich aber noch auf eine Reform einigen. (Quelle: Tom Weller/dpa/dpa-bilder)

Aktuelle Zeit:0:00Gesamtdauer:0:00

Die Bundesregierung hat ein erstes Pflegegesetz im Kabinett beschlossen. Das sieht auch eine Neuordnung der Pflegegrade vor.

Die Bundesregierung hat die geplante Reform der mit hohen Defiziten kämpfenden Pflegeversicherung auf den Weg gebracht. Das Kabinett billigte am Mittwoch den entsprechenden Gesetzentwurf von Gesundheitsminister Carsten Linnemann (CDU), wie die Regierung in Berlin mitteilte. Zuvor war über den Entwurf nach Änderungsforderungen der SPD tagelang in Spitzenrunden der Koalition intensiv gerungen worden.

Das Kabinett hat laut Linnemann ein Stabilisierungspaket für die Pflege angenommen. Nächste Woche solle dann beschlossen werden, eine Expertenkommission einzurichten, um schnell Strukturveränderungen zu erreichen. Vor allem die SPD hatte zuletzt geklagt, sie wolle mehr als nur Einsparungen im System. Insbesondere soll eine Kommission Wege finden, wie man einen Ausgleich zwischen privater und sozialer Pflegeversicherung finden kann.

Pflegegrad eins soll schwerer zu bekommen sein

Der von Linnemann eingebrachte Entwurf basiert auf einem von seiner Vorgängerin Nina Warken (CDU, heute Kanzleramtschefin) erarbeiteten Plan. Darin war auch eine Neuordnung der Pflegegrade vorgesehen. So sollen künftig strengere Bedingungen gelten, um in die Pflegegrade eins bis drei eingestuft zu werden.

Bei der Einstufung in einen Pflegegrad muss eine bestimmte Zahl von Punkten erreicht werden. Diese Punkte werden für verschiedene Lebensbereiche, genannt Module, vergeben. Ein Modul umfasst etwa die Selbstversorgung, ein anderes Modul soziale Kontakte und Alltagsleben. Je nach Relevanz werden die in den Modulen vergebenen Punkte unterschiedlich gewichtet. Die am Ende errechnete Punktzahl entscheidet, ob und welchen Pflegegrad eine Person erhalten kann.

Bisher müssen Bedürftige 12,5 Punkte erreichen, um in Pflegegrad eins eingestuft zu werden. Mit dem neuen Gesetz soll dies erst ab 15 Punkten gelten. Verschärfungen gibt es auch bei den Pflegegraden zwei und drei. Die zu erreichende Punktzahl für Pflegegrade vier und fünf bleibt unverändert.

Kein Geld mehr in Pflegegrad eins

Das hat auch finanzielle Folgen, denn: In Pflegegrad eins soll es künftig kein Geld mehr geben. Bisher erhalten Pflegebedürftige in Pflegegrad eins 131 Euro im Monat als sogenannten Entlastungsbetrag. Unter dem neuen Gesetz wird der Entlastungsbetrag gestrichen, stattdessen soll es ein Sozialraumbudget in Höhe von 175 Euro im Monat geben. Dieses Geld gibt es aber nur noch ab Pflegegrad zwei. In Pflegegrad eins soll es künftig nur noch Beratungsangebote und eine ab 2028 einzuführende Pflegebegleitung geben.

Für Familien mit pflegebedürftigen Kindern soll es hingegen mehr Geld geben: „Für Pflegebedürftige bis zur Vollendung des 25. Lebensjahrs beträgt das Sozialraumbudget bis zu 300 Euro im Monat“, heißt es in einer Mitteilung zum Gesetz.

Bis Ende 2024 waren 863.000 Männer und Frauen in Pflegegrad eins verortet – die Kürzung hat also das Potenzial, viele Menschen zu treffen. Die Kürzung soll aber nur für neue Anträge gelten; wer schon heute in Pflegegrad eins eingestuft ist, kann sich auch in Zukunft auf altes Recht berufen.

Mit dem Entlastungsbetrag lassen sich vielfältige Hilfsmaßnahmen finanzieren. Neben Hilfe im Haushalt oder beim Einkaufen können damit auch Begleitdienste finanziert werden, sodass der Pflegebedürftige beispielsweise zum Arzt begleitet wird oder Gesellschaft bei einem Spaziergang durch den Park erhält. Auch für die Tages-, die Nacht- sowie die Kurzzeitpflege kann er genutzt werden. Der Betrag wird jedoch nicht bar ausgezahlt – stattdessen müssen Pflegebedürftige die entsprechenden Belege einreichen und bekommen die Ausgaben anschließend auf ihr Konto erstattet.

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