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Urteil wegen Mord in Frankfurt

wochentlich.deBy wochentlich.de1 Oktober 2026Keine Kommentare2 Mins Read
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Mädchen getötet

Mord statt Totschlag: Narkosearzt bekommt 13,5 Jahre Haft

01.10.2026 – 19:06 UhrLesedauer: 1 Min.

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Ein Narkosearzt hat mehreren Kindern verunreinigtes Narkosemittel gespritzt, eines starb (Symbolbild): Jetzt gibt es ein neues Urteil. (Quelle: Julian Stratenschulte/dpa/dpa-bilder)

Aktuelle Zeit:0:00Gesamtdauer:0:00

Das Frankfurter Landgericht stuft die Tat im zweiten Verfahren als Mord ein und sieht Verdeckungsabsicht als Mordmerkmal. Die Staatsanwaltschaft hatte lebenslange Haft gefordert.

Das Frankfurter Landgericht hat einen Narkosearzt wegen Mordes und versuchten Mordes in drei Fällen zu 13 Jahren und 6 Monaten Haft verurteilt. Das Gericht sah Verdeckungsabsicht als tragendes Mordmerkmal. Im ersten Verfahren war der Anästhesist noch wegen Totschlags zu zehneinhalb Jahren Haft verurteilt worden.

Im September 2021 hatte der Angeklagte in einer Zahnarztpraxis in Kronberg im Hochtaunuskreis vier Kindern verunreinigtes Narkosemittel gespritzt und eklatante Hygienefehler begangen. Alle vier erlitten eine Blutvergiftung. Ein vierjähriges Mädchen starb noch in der Nacht auf dem Zahnarztstuhl. Zwei weitere Kinder mussten in der Frankfurter Uniklinik künstlich beatmet werden und überlebten nur knapp.

Erstes Urteil gegen Narkosearzt überholt

Die Staatsanwaltschaft hatte das erste Urteil nicht akzeptiert und Revision beim Bundesgerichtshof eingelegt. Der BGH verwies den Fall zur neuen Verhandlung zurück. Im zweiten Prozess forderte die Anklagebehörde lebenslange Haft. Der Angeklagte habe seine schweren Behandlungsfehler vertuschen wollen und dabei das Leben seiner Patienten aufs Spiel gesetzt, argumentierte sie.

Die Verteidigung widersprach. Hätte ihr Mandant beabsichtigt, seine Handlungen zu verdecken, wäre es in seinem Interesse gewesen, den Tod des Mädchens und die damit verbundenen Ermittlungen zu verhindern, führte sie aus. Das Verhalten des Angeklagten begründete die Verteidigung mit Übermüdung und Überarbeitung. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

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