Close Menu
  • Deutschland
  • Regionen
  • Weltweit
  • Politik
  • Finanzen
  • Gesundheit
  • Lifestyle
  • Unterhaltung
  • Tech
  • Auto
  • Sport
  • Mehr
    • Panorama
    • Globale Trends
    • Pressemitteilung
Was geht ab

Ausfälle und Verspätungen bei Rhein-Eventschiffen

24 September 2026

Berlins SPD-Chef Krach: „Söder hat gezielt gezündelt“

24 September 2026

Klopp streicht diesen Profi aus Niederlande-Kader

24 September 2026
Facebook X (Twitter) Instagram
  • Home
  • Buy Now
Facebook X (Twitter) Instagram Pinterest Vimeo
Wöchentlich
  • Deutschland
  • Regionen
  • Weltweit
  • Politik
  • Finanzen
  • Gesundheit
  • Lifestyle
  • Unterhaltung
  • Tech
  • Auto
  • Sport
  • Mehr
    • Panorama
    • Globale Trends
    • Pressemitteilung
Subscribe
Wöchentlich
You are at:Home»Finanzen»Wann zählt Verkaufswert statt Verkehrswert?
Finanzen

Wann zählt Verkaufswert statt Verkehrswert?

wochentlich.deBy wochentlich.de23 September 2026Keine Kommentare3 Mins Read
Facebook Twitter Pinterest LinkedIn Tumblr Email
Share
Facebook Twitter LinkedIn Pinterest Email Copy Link

Frag t-online

Verkehrswert oder Verkaufswert: Was zählt bei der Erbschaftsteuer?


23.09.2026 – 07:12 UhrLesedauer: 4 Min.

Einfamilienhäuser in einer StraßeVergrößern des Bildes

Einfamilienhäuser in einer Straße (Symbolbild): Beim Verkauf einer geerbten Immobilie können Verkehrswert und Verkaufswert weit auseinanderliegen. (Quelle: Detailfoto)

Jede Woche beantwortet ein Experte aus der t-online-Ratgeberredaktion eine Leserfrage rund ums Geld. Heute geht es um die Berechnung der Erbschaftsteuer bei vererbten Immobilien.

Eine t-online-Leserin fragt: „Wenn ich ein Haus erbe und später verkaufe, wird die Erbschaftsteuer auf den Verkehrswert oder den Verkaufswert berechnet?“ Diese Frage ist berechtigt, denn bei der Vererbung und dem späteren Verkauf von Immobilien gibt es einige steuerliche Besonderheiten. Wir erklären, wie die Erbschaftsteuer funktioniert, welche Rolle der Verkehrswert spielt und was passiert, wenn der Verkaufswert von diesem abweicht.

Verkehrswert oder Verkaufswert: Was ist entscheidend?

Die Erbschaftsteuer wird grundsätzlich auf den Verkehrswert der Immobilie berechnet – und zwar zum Zeitpunkt des Erbfalls, also dem Todestag des Erblassers. Der Verkaufswert kann jedoch unter bestimmten Bedingungen Einfluss auf die Steuerberechnung haben.

Haben Sie auch eine Frage an unsere Experten?Unser Team steht Ihnen gerne für alle Fragen rund um das Thema Geld zur Seite.

CheckVielen Dank für Ihre Frage.

Sie haben eine E-Mail von uns erhalten.

Info Icon
Wählen Sie ein Thema, das auch andere Leser interessiert. Unsere Redaktion recherchiert unabhängig und gewissenhaft, bietet jedoch keine individuelle Anlage- oder Steuerberatung an. Diese Seite wird durch reCAPTCHA geschützt. Es gelten die Datenschutzerklärung und Nutzungsbedingungen von Google.

Der Verkehrswert, auch Marktwert genannt, bezeichnet den Preis, den eine Immobilie nach zum Zeitpunkt der Bewertung unter normalen Marktbedingungen erzielen würde. Dabei werden weder außergewöhnliche Umstände noch persönliche Präferenzen der Beteiligten berücksichtigt.

Was passiert, wenn der Verkaufswert über dem Verkehrswert liegt?

Wenn Sie die Immobilie innerhalb eines Jahres nach dem Erbfall verkaufen und der Verkaufswert höher ist als der vom Finanzamt ermittelte Verkehrswert, bleibt der ursprünglich festgestellte Verkehrswert dennoch maßgeblich für die Berechnung der Erbschaftsteuer.

§ 198 des Bewertungsgesetzes (BewG) erlaubt ausschließlich den Nachweis eines niedrigeren allgemeinen Marktwerts zugunsten des Steuerpflichtigen. Es gibt keine gesetzliche Grundlage, die das Finanzamt dazu verpflichtet, den Verkehrswert nachträglich nach oben zu korrigieren, wenn der Verkaufswert höher ausfällt.

Das bedeutet: Der Verkaufswert hat keinen Einfluss auf die Erbschaftsteuer, wenn er über dem festgestellten Verkehrswert liegt. Diese Regelung schützt Erben davor, bei einem späteren Verkauf zu einem höheren Preis zusätzliche Erbschaftsteuer zahlen zu müssen.

Rechtsprechung zur Verkehrswertbewertung

Der Bundesfinanzhof hat in seinem Urteil (Az. II R 14/20) klargestellt, dass § 198 Bewertungsgesetz (BewG) eine „Einbahnstraße“ ist: Demnach ist ausschließlich der Nachweis eines niedrigeren Verkehrswerts zugunsten des Steuerpflichtigen erlaubt. Eine Regelung, die das Finanzamt dazu verpflichtet, den Verkehrswert nachträglich nach oben anzupassen, wenn die Immobilie zu einem höheren Preis verkauft wird, gibt es nicht.

Was passiert, wenn der Verkaufswert unter dem Verkehrswert liegt?

Liegt der tatsächliche Verkaufswert unter dem vom Finanzamt festgelegten Verkehrswert, können Sie die Steuerlast senken. Dies gelingt am einfachsten bei einem Verkauf innerhalb von zwölf Monaten nach dem Erbfall, da das Finanzamt den Kaufvertrag dann meist direkt als Wertnachweis akzeptiert.

Bei einem späteren Verkauf nach über einem Jahr ist eine steuerliche Korrektur der Erbschaftsteuer zwar rechtlich weiterhin möglich, das Finanzamt verlangt dann jedoch in der Regel den zusätzlichen, kostenaufwendigen Nachweis durch ein rückwirkendes Verkehrswertgutachten. Wichtig ist zudem, dass der Erbschaftsteuerbescheid zu diesem Zeitpunkt noch nicht rechtskräftig sein darf.

Share. Facebook Twitter Pinterest LinkedIn Tumblr Email
wochentlich.de
  • Website

Related Posts

Autozulieferer insolvent – 152 Jobs in Gefahr

24 September 2026

Was sind Anleihen und was bringen sie mir? Einfach erklärt

24 September 2026

So erhalten sie die abschlagsfreie Frührente nach 45 Jahren

24 September 2026
Leave A Reply Cancel Reply

Redakteurfavoriten

Berlins SPD-Chef Krach: „Söder hat gezielt gezündelt“

24 September 2026

Klopp streicht diesen Profi aus Niederlande-Kader

24 September 2026

Autozulieferer insolvent – 152 Jobs in Gefahr

24 September 2026

„Die Söhne der großen Bärin“: Der DDR-Einstieg ins Western-Genre

24 September 2026

Neueste Beiträge

Gefesselter blutüberströmt auf Straße – Deutscher festgenommen

24 September 2026

Wann die Sommerzeit endet und die Winterzeit beginnt

24 September 2026

Discounter geht ungewöhnlichen Schritt: Die Aldi-Barbie kommt

24 September 2026

Recent Posts

  • Ausfälle und Verspätungen bei Rhein-Eventschiffen
  • Berlins SPD-Chef Krach: „Söder hat gezielt gezündelt“
  • Klopp streicht diesen Profi aus Niederlande-Kader
  • Autozulieferer insolvent – 152 Jobs in Gefahr
  • „Die Söhne der großen Bärin“: Der DDR-Einstieg ins Western-Genre

Recent Comments

Es sind keine Kommentare vorhanden.
© 2026 wochentlich

Type above and press Enter to search. Press Esc to cancel.