Gericht urteilt über Brandhaftung
Sturz mit dem E-Bike: Muss man den Akku prüfen?
22.09.2026 – 09:43 UhrLesedauer: 3 Min.
Von außen sieht alles unbeschädigt aus, auch beim Fahren gibt es nach einem E-Bike-Sturz keine Probleme. Erst Wochen später kommt es zu einem folgenschweren Brand – und zur Frage, wer zahlt.
Für einen E-Bike-Fahrer schien die Sache nach einem Sturz bei Glatteis zunächst glimpflich ausgegangen zu sein. An seinem Fahrrad war kein Schaden zu erkennen, auch der Akku zeigte äußerlich keine Auffälligkeiten. Also nutzte der Mann das E-Bike weiter.
Mehr als zwei Monate ging das gut, bis das Pedelec in einem Carport neben dem Wohnhaus brannte, in dem der Mann zur Miete wohnte. Am Gebäude entstand ein erheblicher Sachschaden. Damit wurde der vermeintlich folgenlose Sturz doch noch zum Streitfall.
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Die Gebäudeversicherung des Hauseigentümers verlangte einen Ausgleich von der Haftpflichtversicherung einer Mieterin. Sie war die Mutter des E-Bike-Fahrers. Der Vorwurf: Der Akku hätte nach dem Sturz vorsorglich in einer Fachwerkstatt auf mögliche Beschädigungen untersucht werden müssen.
Muss der Akku nach einem Sturz in die Werkstatt?
Mit dieser Frage beschäftigten sich schließlich zwei Gerichte. Das Landgericht Oldenburg wies die Klage zunächst ab. Die Gebäudeversicherung ging dagegen in Berufung – doch auch vor dem Oberlandesgericht (OLG) Oldenburg hatte sie keinen Erfolg.
Nach einem leichten Sturz muss ein äußerlich unbeschädigter und weiterhin funktionierender E-Bike-Akku demnach nicht vorsorglich in einer Fachwerkstatt untersucht werden. Das geht aus einer Entscheidung des OLG Oldenburg hervor (Az.: 9 U 8/26), auf welche die Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) verweist.
Das Gericht berücksichtigte zwar, dass von einem E-Bike-Akku grundsätzlich eine Brandgefahr ausgehen kann. Daraus folge jedoch nicht, dass Besitzer den Akku nach jedem leichten Umkippen oder Sturz ohne erkennbare Schäden untersuchen lassen müssen. Nach den Angaben zum Verfahren schrieben weder Hinweise des Herstellers noch gesetzliche Vorgaben eine regelmäßige Wartung oder eine Kontrolle nach solchen Erschütterungen vor. Hinzu kam, dass das E-Bike nach dem Sturz mehr als zwei Monate ohne Auffälligkeiten genutzt worden war. Eine Verletzung der Verkehrssicherungspflicht sah das Gericht deshalb nicht.
Das heißt allerdings nicht, dass Schäden oder Auffälligkeiten an einem Akku nach einem Sturz ignoriert werden sollten. Im verhandelten Fall waren gerade keine äußeren Schäden erkennbar und das E-Bike funktionierte weiterhin einwandfrei.
Diese Anzeichen können auf einen beschädigten Akku hindeuten
E-Bike-Akkus sollten vor starken Stößen und Stürzen geschützt werden. Denn wie der Fall zeigt, können Beschädigungen die Funktion beeinträchtigen und im ungünstigen Fall einen Kurzschluss oder Brand verursachen. Aufmerksam sollten Sie vor allem bei sichtbaren Veränderungen werden. Dazu gehören:
- Risse, Dellen oder Beulen am Akkugehäuse
- ein ungleichmäßig aufgeblähter oder ausgebeulter Akku
- austretende Flüssigkeit
- Ablagerungen oder Verfärbungen an den Polen