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Bundesrat-Ausschüsse empfehlen Ablehnung der Reform

wochentlich.deBy wochentlich.de22 September 2026Keine Kommentare3 Mins Read
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Reform auf der Kippe

Doch keine Wohngeld-Kürzung? Ausschüsse stellen sich quer


22.09.2026 – 12:34 UhrLesedauer: 4 Min.

Bauministerin Verena Hubertz (SPD): Der Gesetzentwurf aus ihrem Haus sieht Einsparungen beim Wohngeld von gut zwei Milliarden Euro vor.Vergrößern des Bildes

Bauministerin Verena Hubertz (SPD): Der Gesetzentwurf aus ihrem Haus sieht Einsparungen beim Wohngeld von gut zwei Milliarden Euro vor. (Quelle: Elisa Schu/dpa)

Die Bundesregierung will Milliarden beim Wohngeld sparen, doch der Bundesrat muss noch zustimmen. Und die Zeichen stehen auf Widerstand.

Es geht um viel Geld und um Hunderttausende Haushalte: Am kommenden Freitag befasst sich der Bundesrat mit der geplanten Wohngeldreform der Bundesregierung. Schon vor der Sitzung zeichnet sich jedoch ab, dass die Länder die Pläne in ihrer jetzigen Form nicht mittragen wollen. Gleich zwei Ausschüsse empfehlen, den Gesetzentwurf abzulehnen.

Sowohl der federführende Ausschuss für Städtebau, Wohnungswesen und Raumordnung als auch der Sozialausschuss raten dem Bundesrat, den Entwurf abzulehnen. Ihre Begründung: Zwar seien Reformbedarf und Einsparungen im Bundeshaushalt grundsätzlich nachvollziehbar, doch die sozial- und wohnungspolitischen Folgen für die Betroffenen seien „unverhältnismäßig“.

  • Zuschuss zur Miete: Bekommen Sie Wohngeld? Tabelle gibt Anhaltspunkt

Wohngeldreform: Über 380.000 Haushalte betroffen

Nach den Berechnungen der Ausschüsse würden durch die Kürzungen mehr als 380.000 Haushalte ganz aus dem Wohngeldbezug fallen: Rund 238.000 verlören ihren Anspruch komplett, weitere rund 143.000 müssten in die Grundsicherung wechseln. Zusätzlich bekäme rund eine Million Haushalte künftig weniger. Ein zentraler Kritikpunkt dabei: Die Kosten würden „überproportional auf die kommunale Ebene“ verlagert, wenn bisherige Wohngeldempfänger künftig andere Sozialleistungen beziehen.

Einig sind sich die Ausschüsse des Bundesrats allerdings nicht. Der Finanzausschuss etwa empfiehlt, keine Einwände zu erheben.

Was die Bundesregierung genau plant

Bundesbauministerin Verena Hubertz (SPD) hatte den Gesetzentwurf zur Wohngeldreform vorgelegt, das Kabinett brachte ihn Anfang Juli auf den Weg. Ab dem 1. Januar 2027 will der Bund an drei Stellen sparen.

  • Aussetzung der Dynamisierung: Das Wohngeld soll vorerst nicht mehr an die Inflation und die Mietentwicklung angepasst werden.
  • Halbierung der Heizkostenkomponente: Der Zuschlag, der die gestiegenen Energiekosten abfedern soll, wird gekürzt.
  • Änderung der Wohngeldformel: Das Einkommen wird stärker angerechnet, sodass weniger Haushalte Anspruch haben. Für Haushalte an der oberen Einkommensgrenze soll die Leistung ganz wegfallen.

Bund und Länder wollen so 2027 rund 1,5 Milliarden Euro und ab 2028 gut zwei Milliarden Euro pro Jahr einsparen. Hubertz erklärte, an Einschnitten führe kein Weg vorbei. Der Bund begründet die Reform mit der angespannten Haushaltslage.

Rentner beziehen besonders häufig Wohngeld

Sozialverbände, Kommunen und Teile der Länder halten die erhoffte Ersparnis für trügerisch. Denn ein erheblicher Teil des Geldes werde nicht gespart, sondern nur verschoben. Wer den Wohngeldanspruch verliert, landet häufig in der Grundsicherung – und die wird zu einem guten Teil von den Kommunen gezahlt. Wie der Informationsdienst „Table.Briefings“ berichtet, bleiben von den gut zwei Milliarden Euro faktisch nur rund eineinhalb Milliarden übrig; beim Bund selbst kämen sogar nur etwa 500 Millionen Euro an.

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