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You are at:Home»Finanzen»Wie lange steht Ihnen die Zahlung zu?
Finanzen

Wie lange steht Ihnen die Zahlung zu?

wochentlich.deBy wochentlich.de16 September 2026Keine Kommentare2 Mins Read
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Die genaue Berechnung sieht so aus: Ihr Bruttogehalt der vergangenen zwölf Monate wird zunächst durch die 365 Tage eines Jahres geteilt, um das Brutto-Entgelt pro Tag zu erhalten. Davon zieht die Bundesagentur für Arbeit dann die Lohnsteuer, gegebenenfalls den Solidaritätszuschlag (bei bisher sehr hohem Einkommen) und einen Pauschalbetrag für die Sozialversicherung in Höhe von 20 Prozent ab. Das Ergebnis ist Ihr Netto-Entgelt pro Tag, das sich auf einen Monat hochrechnen lässt. Von dieser Summe erhalten Sie dann 60 oder 67 Prozent als Arbeitslosengeld ausgezahlt.

Wie hoch Ihr Arbeitslosengeld in etwa ausfällt, können Sie mit dem Arbeitslosengeld-Rechner der Bundesagentur für Arbeit ermitteln.

Wo und wann beantrage ich Arbeitslosengeld?

Wenn Sie Arbeitslosengeld beziehen wollen, dürfen Sie keine Zeit verlieren. Spätestens drei Monate vor dem Ende Ihres Arbeitsverhältnisses müssen Sie sich arbeitssuchend melden. Erfahren Sie erst später von Ihrer Kündigung, bleiben Ihnen nach Kenntnis der Kündigung drei Tage, um sich arbeitssuchend zu melden.

Das können Sie nach vorheriger Registrierung direkt online bei der Agentur für Arbeit erledigen. Alternativ erreichen Sie das Amt auch persönlich, schriftlich oder telefonisch unter der kostenlosen Nummer 0800-4555500. Melden Sie sich verspätet arbeitssuchend, droht eine Sperrzeit von einer Woche, in der Sie kein Arbeitslosengeld erhalten. Auch kann das dazu führen, dass sich Ihre Bezugsdauer verringert.

Arbeitslos melden müssen Sie sich spätestens am ersten Tag der Arbeitslosigkeit – und zwar in der Regel persönlich. Lesen Sie hier, was Sie alles beachten sollten, wenn Sie sich arbeitslos melden.

Sollten Sie nicht persönlich erschienen sein, müssen Sie das in Ihrem Online-Antrag auf Arbeitslosengeld angeben. Ihre Identität können Sie dann entweder später prüfen lassen, wenn Sie wieder persönlich vor Ort sein können, oder Sie bestätigen Ihre Identität komplett online mithilfe des sogenannten Selfie-Ident-Verfahrens. Entscheiden Sie sich für Letzteres, schickt Ihnen Ihre Arbeitsagentur ein Schreiben mit allen nötigen Erläuterungen.

Welche Unterlagen sind für den Antrag nötig?

Zunächst benötigen Sie natürlich den Arbeitslosengeldantrag selbst. Den finden Sie entweder online oder Sie holen sich in Ihrer Arbeitsagentur ein Formular, um den Antrag schriftlich zu stellen. Damit die Sachbearbeiter Ihre Identität prüfen können, müssen Sie außerdem einen Personalausweis oder Reisepass mit Meldebestätigung, Aufenthalts- oder Arbeitserlaubnis vorzeigen können.

Außerdem benötigen Sie:

  • Ihren Sozialversicherungsausweis,
  • Ihr Kündigungsschreiben oder Ihren Arbeitsvertrag
  • sowie einen Lebenslauf.
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