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Finanzen

So viel zahlt der Staat zusätzlich für Kinder

wochentlich.deBy wochentlich.de7 September 2026Keine Kommentare3 Mins Read
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Familienzuschlag

Bekommen Beamte mehr Kindergeld?


Aktualisiert am 07.09.2026 – 10:48 UhrLesedauer: 3 Min.

Junge Familie: In der Beamtenversorgung ist ein Familienzuschlag enthalten – zusätzlich zum Kindergeld.Vergrößern des Bildes

Junge Familie: In der Beamtenversorgung ist ein Familienzuschlag enthalten – zusätzlich zum Kindergeld. (Quelle: boggy22/getty-images-bilder)

Wer in Deutschland Kinder hat, kann in der Regel auf Unterstützung vom Staat zählen. Für Beamte gibt es neben dem Kindergeld noch ein Extra.

Wer Kindergeld bekommt, ist klar geregelt: Als Eltern haben Sie Anspruch darauf, wenn Ihr Kind jünger als 18 Jahre ist, Sie es regelmäßig versorgen, es in Ihrem Haushalt lebt und Ihr Wohnort in Deutschland, einem anderen Land der EU, in Norwegen, Liechtenstein, Island oder der Schweiz ist. Es ist dabei egal, wie viel Sie verdienen und ob Sie Arbeitnehmer oder Beamter sind.

Kindergeld fließt zudem auch für ältere Kinder bis 25 Jahre, wenn sie sich noch in Ausbildung befinden, oder für Kinder bis 21 Jahre, wenn sie arbeitslos sind. Auch für Stiefkinder, Pflegekinder oder Enkelkinder gibt es Kindergeld, wenn die genannten Bedingungen zutreffen. Die Zahlung beträgt seit 1. Januar 2026 259 Euro pro Monat und Kind. Auch das ist für alle Berufsgruppen gleich.

Trotzdem erhalten Beamte mehr Geld für ihre Kinder, denn zusätzlich zum regulären Kindergeld profitieren sie noch vom Familienzuschlag. Dieser ist keine eigene Sozialleistung, sondern Teil der Beamtenbesoldung. Er soll die besondere Stellung und Verantwortung von Beamten berücksichtigen. Die Höhe des Familienzuschlags variiert je nachdem, wo eine Beamtin oder ein Beamter beschäftigt ist.

Wie hoch ist der Familienzuschlag für Beamte?

Für Beamte beim Bund gilt zum Beispiel, dass Sie beim Familienzuschlag in die Stufe 2 eingeteilt werden, sobald Sie verheiratet oder verpartnert sind und Kinder haben. Dann gibt es bei einem Kind jeden Monat 336,35 Euro zusätzlich zum Grundgehalt (vorläufig gültig seit 1. Mai 2026). Der Familienzuschlag erhöht sich für das zweite zu berücksichtigende Kind um 154,99 Euro, für jedes weitere zu berücksichtigende Kind um 482,89 Euro. Wer also drei Kinder hat, kassiert als Bundesbeamter zusätzlich zum Kindergeld noch einmal 974,23 Euro im Monat. Bei Teilzeit wird der Familienzuschlag prozentual angepasst.

Darüber hinaus gibt es Erhöhungsbeträge für die Besoldungsgruppen A3 bis A5 und für Anwärter des einfachen Dienstes im niedrigen ein- bis zweistelligen Bereich. Die Besoldungsgruppen A3 bis A8 erhalten zudem einen Anrechnungsbetrag von 152,76 Euro und in den Besoldungsgruppen A9 bis A12 gibt es 162,16 Euro.

Gut zu wissen

Wie auch beim regulären Kindergeld erhält immer nur ein Elternteil den Familienzuschlag – und zwar der, dem auch das Kindergeld überwiesen wird.

Ist der Dienstherr eines Beamten nicht der Bund, sondern ein Bundesland, gelten abweichende Regelungen. Bayern beispielsweise teilt seine Beamten in sogenannte Ortsklassen ein, die den unterschiedlich hohen Wohnkosten Rechnung tragen sollen. Je nach Ortsklasse erhalten bayrische Beamte folgende Zuschläge (vorläufig gültig ab 1. Oktober 2026):

  • für ein Kind: zwischen 346,98 Euro und 546,06 Euro
  • für zwei Kinder: zwischen 506,90 Euro und 784,86 Euro
  • für das dritte Kind: zuzüglich zwischen 495,64 Euro und 574,59 Euro
  • für jedes weitere Kind: zuzüglich zwischen 593,37 Euro und 835,19 Euro
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