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Politik

Kita-Gesetz als „Gamechanger“ für frühe Bildung

wochentlich.deBy wochentlich.de2 September 2026Keine Kommentare3 Mins Read
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Auf dem Weg zur Grundschule

Prien: Kita-Gesetz als „Gamechanger“ für frühe Bildung

Aktualisiert am 02.09.2026 – 10:30 UhrLesedauer: 3 Min.

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Familienministerin Karin Prien bringt heute ihren Gesetzentwurf ins Kabinett ein. (Symbolbild) (Quelle: Jens Kalaene/dpa-Zentralbild/dpa/dpa-bilder)

Das Bundeskabinett bringt heute ein neues Gesetz für bessere Startchancen auf den Weg. Bis 2034 sollen Milliarden fließen. Derzeit sehen Kitas ihre Lage einer Umfrage alles andere als rosig.

Mit einem neuen Kita-Gesetz plant Familienministerin Karin Prien weitreichende Veränderungen für Eltern und Kinder. „Jedes Kind in Deutschland wird künftig spätestens im Alter von vier Jahren auf seinen Sprach- und Entwicklungsstand diagnostiziert“, sagte die CDU-Politikerin der Deutschen Presse-Agentur. Auf dieser Grundlage sollen die Jungen und Mädchen bei Bedarf gefördert werden, bevor sie in die Schule kommen.

Über das sogenannte Startchancen- und Qualitätsentwicklungsgesetz berät heute in Berlin das Bundeskabinett. Nach dem im Juli veröffentlichten Entwurf will der Bund für 2027 bis 2034 insgesamt rund 9,25 Milliarden Euro bereitstellen. Damit sollen Kitas in schwierigen Lagen besser ausgestattet werden, etwa mit mehr Erzieherinnen und Sozialarbeit.

Hoffnung auf den „Gamechanger“

„Wo mehr Unterstützungsbedarf ist, müssen auch mehr Ressourcen hineinfließen“, sagte Prien. Das soll helfen, die großen Ungleichheiten im deutschen Bildungssystem abzumildern. Denn mehr als in anderen Ländern hängt die Bildungslaufbahn hierzulande von Einkommen, Bildungsstand und sozialen Umständen der Herkunftsfamilie ab.

Eine frühe Förderung im Kindergartenalter sei ein „Gamechanger“, sagte Prien. „Man schaut, was kann ein Kind schon und was sollte es an Kompetenzen noch erwerben, bevor es in die Schule kommt. Das lässt sich in einem so frühen Alter noch korrigieren. Und wer besonderen Förderbedarf hat, auch schon im Alter von vier und fünf, soll diese Kompetenzen erwerben, bevor die Schule anfängt.“

Einheitliche Standards

Das Gesetz setzt an drei Punkten an: mehr Kinder in öffentliche Betreuung bringen, möglichst früh vor allem fehlende Sprachkenntnisse dingfest machen; und etwaige Probleme durch gezielte Hilfen ausgleichen. Die Tests, bei denen neben Sprachkenntnissen auch Bewegung und Entwicklungsstand ermittelt werden, sollen auch Vierjährige durchlaufen, die nicht in einer Kita sind. Dies soll laut Entwurf erstmals nach bundesweit einheitlichen Standards passieren.

KindergartenVergrößern des Bildes
Alle Vierjährigen sollen künftig nach einheitlichen Standards getestet und gefördert werden. (Symbolbild) (Quelle: Bernd Weißbrod/dpa/dpa-bilder)

Alle Kitas sollen etwas mehr Geld und Zeit für die neuen Tests und die Förderung bekommen. Besonderes Augenmerk liegt aber auf Kitas mit vielen Kindern, die in schwierigen Lebensumständen aufwachsen. Je Einrichtung mit 80 Kindern sollen Fachkräfte für insgesamt mindestens 20 Stunden pro Woche zusätzlich finanziert werden, bei mehr als 80 Kindern für mindestens 40 Stunden und bei mehr als 120 Kindern mindestens 60 Stunden.

Diese besondere Förderung soll in mindestens zehn Prozent der Kitas in jedem Land zur Verfügung stehen. Kriterium dafür ist, ob dort viele Kinder sind, die in finanzieller Bedürftigkeit aufwachsen, für die die Familiensprache nicht deutsch ist oder deren sprachliche Entwicklung auffällig ist. Kitas und Schulen sollen Daten über Ergebnisse der Sprach- und Entwicklungstests miteinander teilen können.

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