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Finanzen

Unternehmen zahlen Rekordsumme für kranke Beschäftigte

wochentlich.deBy wochentlich.de30 August 2026Keine Kommentare2 Mins Read
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IW-Studie

Unternehmen zahlen Rekordsumme für kranke Beschäftigte

Aktualisiert am 30.08.2026 – 09:51 UhrLesedauer: 1 Min.

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Lohnfortzahlung im Krankheitsfall (Symbolbild): So viel Geld wie nie zuvor gezahlt. (Quelle: damircudic/getty-images-bilder)

Mehr als 85 Milliarden Euro: Noch nie mussten Firmen so viel für krankheitsbedingte Lohnfortzahlung zahlen. Was steckt hinter dem Anstieg?

Deutsche Unternehmen haben einer Berechnung zufolge im vergangenen Jahr so viel wie nie zuvor für die Lohnfortzahlung im Krankheitsfall ausgegeben. Die Aufwendungen beliefen sich 2025 auf insgesamt 85,6 Milliarden Euro, wie aus einer Studie des arbeitgebernahen Instituts der deutschen Wirtschaft (IW) hervorgeht, über die die „Rheinische Post“ berichtete.

Damit haben sich die nominalen Kosten für die krankheitsbedingte Entgeltfortzahlung innerhalb von eineinhalb Jahrzehnten mehr als verdoppelt. 2024 waren es 81,2 Milliarden Euro.

In der Summe enthalten sind neben den vom Bundesarbeitsministerium ausgewiesenen 72,5 Milliarden Euro an Bruttoentgelten auch die vom IW geschätzten Arbeitgeberbeiträge zur Sozialversicherung. Diese beliefen sich auf 13,1 Milliarden Euro.

IW nennt verschiedene Ursachen

Das Institut führt den Anstieg unter anderem auf höhere Löhne und die gestiegene Beschäftigung zurück. Auch der Krankenstand habe zu den höheren Aufwendungen beigetragen. Seit der Einführung der elektronischen Erfassung der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen im Jahr 2022 sei der Krankenstand statistisch signifikant gestiegen. Ob zugleich auch die tatsächlichen betrieblichen Fehlzeiten zugenommen hätten, sei allerdings bislang nicht abschließend geklärt. Das Niveau liege aber deutlich über dem vor der Corona-Pandemie.

Die geplante gesetzliche Attestpflicht ab dem ersten Krankheitstag beurteilt das Institut zurückhaltend. Eine flächendeckende Anwendung durch die Arbeitgeber sei wegen des zusätzlichen Verwaltungsaufwands und möglicher Belastungen für das Verhältnis zwischen Beschäftigten und Arbeitgebern nicht unbedingt zu erwarten.

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