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You are at:Home»Politik»AfD-Politiker Thorsten Moriße bleibt von Wahl ausgeschlossen
Politik

AfD-Politiker Thorsten Moriße bleibt von Wahl ausgeschlossen

wochentlich.deBy wochentlich.de25 August 2026Keine Kommentare2 Mins Read
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Wahlausschluss bleibt bestehen

AfD-Politiker Moriße scheitert mit Eilantrag vor Gericht

24.08.2026 – 14:29 UhrLesedauer: 1 Min.

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Thorsten Moriße: Der AfD-Politiker darf nicht zur Oberbürgermeisterwahl in Wilhelmshaven antreten. (Quelle: IMAGO/dts Nachrichtenagentur/imago)

Kein Erfolg für die AfD: Erneut scheitert ein Kandidat der Partei vor einem niedersächsischen Verwaltungsgericht. Thorsten Moriße bleibt von der Oberbürgermeisterwahl in Wilhelmshaven ausgeschlossen.

Das Verwaltungsgericht in Oldenburg hat den Eilantrag des AfD-Politikers Thorsten Moriße gegen den Ausschluss von der Oberbürgermeisterwahl in Wilhelmshaven abgelehnt. Dies teilte das Gericht mit. Der Landtagsabgeordnete und Kreisvorsitzende der AfD Wilhelmshaven wollte erreichen, zur Wahl am 13. September zugelassen zu werden. Der Wahlausschuss hatte zuvor gegen die Zulassung gestimmt.

Bereits die Landtagsabgeordneten Stephan Bothe und Martin Sichert von der AfD waren mit Eilanträgen vor Verwaltungsgerichten in Niedersachsen gescheitert.

Das Verwaltungsgericht in Oldenburg begründete die Entscheidung damit, dass Entscheidungen und Maßnahmen, die sich unmittelbar auf das Wahlverfahren beziehen, mit einem Wahleinspruch grundsätzlich erst im Anschluss an die Wahl zu überprüfen seien.

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Wahlausschuss hat wohl Zweifel an Morißes Verfassungstreue

Angesichts der Vielzahl von Einzelentscheidungen der Wahlorgane und Wahlbehörden könne eine Wahl nur dann termingerecht durchgeführt werden, wenn die Rechtskontrolle begrenzt werde und einem nach der Wahl stattfindenden Wahlprüfungsverfahren vorbehalten bleibe. Zudem leide das Wahlverfahren nicht an einem offensichtlichen Fehler, der in einem Wahlprüfungsverfahren zur Ungültigkeit der Wahl führen würde, wie es weiter hieß.

Nach Medienberichten hatte der Wahlausschuss die Ablehnung mit Zweifeln an Morißes Verfassungstreue begründet. Berücksichtigt worden seien Äußerungen auf Facebook sowie seine führende Funktion in der AfD. Aus Morißes Sicht sind die beanstandeten Aussagen aber von der Meinungsfreiheit gedeckt.

Der Beschluss ist noch nicht rechtskräftig. Es kann Beschwerde beim Niedersächsischen Oberverwaltungsgericht eingelegt werden.

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