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You are at:Home»Panorama»Täter war ausreisepflichtig – Behörden handelten nicht
Panorama

Täter war ausreisepflichtig – Behörden handelten nicht

wochentlich.deBy wochentlich.de20 August 2026Keine Kommentare3 Mins Read
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Behörden handelten nicht

Schütze von Stade war ausreisepflichtig


20.08.2026 – 12:38 UhrLesedauer: 3 Min.

Vergrößern des Bildes

Spezialisten der Spurensicherung am Tatort in Stade: Die Ausreisepflicht des Täters blieb über Jahre hinweg folgenlos. (Quelle: Jörn Hüneke/dpa)

Sechs Menschen sterben bei dem Angriff in Stade. Nun zeigen Recherchen: Der Täter war ausreisepflichtig und den Behörden über Jahre hinweg immer wieder bekannt.

Nach dem tödlichen Angriff in einer Mutter-Kind-Einrichtung in Stade geraten die niedersächsischen Behörden unter Druck. Fatih Khan G., der Ende Juni sechs Beschäftigte der Jugendhilfe erschoss, war zum Zeitpunkt der Tat ausreisepflichtig. Das geht aus einer Antwort der Landesregierung auf eine Anfrage der CDU hervor, über die „Süddeutsche Zeitung“ und NDR berichten.

Demnach besaß der türkische Staatsangehörige keinen Aufenthaltstitel. Bereits 2021 wandte er sich per E-Mail an die Ausländerbehörde Hannover und bat um einen Aufenthaltstitel. Die Behörde teilte ihm mit, dass dafür eine persönliche Vorsprache notwendig sei. Zu einem solchen Termin kam es nach Angaben der Landesregierung jedoch nicht.

Mehrfach bei Behörden erfasst

Auch in den folgenden Jahren wurde G. bei verschiedenen Stellen demnach erfasst. Im Mai 2022 tauchte er nach Angaben der Landesregierung im Ausländerzentralregister in Minden auf, im Herbst desselben Jahres bei der Ausländerbehörde in Braunschweig. Im November 2022 wurde schließlich ein Wegzug ins Ausland vermerkt. Zugleich war G. 2021 und 2023 in Hannover gemeldet.

Seit September 2025 soll er in Garbsen gelebt haben, ohne dort gemeldet gewesen zu sein. Die Antwort der Landesregierung lässt damit erkennen, dass G. über mehrere Jahre hinweg immer wieder in den Akten deutscher Behörden auftauchte. Warum seine Ausreisepflicht dabei offenbar keine weiteren Konsequenzen hatte, geht aus den vorliegenden Angaben nicht hervor.

  • 20-seitiges Dokument: Drei Tage vor Bluttat in Stade wurde brisantes Schreiben verschickt
  • Suizid in Gefängniszelle: Neue Details nach Tod des mutmaßlichen Stade-Mörders

Hinweis auf Flucht aus türkischem Gefängnis

Schon Jahre zuvor soll es Hinweise auf G.s Vergangenheit in der Türkei gegeben haben. Nach Informationen von „Süddeutscher Zeitung“ und NDR lag der Polizei in Goslar bereits 2017 ein Hinweis vor, wonach G. aus einem türkischen Gefängnis geflohen sein soll. Der „Spiegel“ hatte zuvor berichtet, dass G. seit 2010 eine langjährige Haftstrafe in der Türkei verbüßt habe und 2016 oder 2017 nach einem Freigang aus dem offenen Vollzug nicht in die Haftanstalt zurückgekehrt sei.

Nach Angaben der niedersächsischen Landesregierung war G. allerdings nur in der Türkei zur Fahndung ausgeschrieben, nicht international. Deutsche Behörden hätten deshalb keine Erkenntnisse über mögliche Vorstrafen gehabt. Ob ihnen inzwischen weitere Informationen über frühere Straftaten G.s vorliegen, beantwortet die Landesregierung nicht. Sie verweist dabei auf das Persönlichkeitsrecht, das auch über den Tod hinaus gelte.

CDU spricht von Behördenversagen

Die CDU im niedersächsischen Landtag fordert nun Aufklärung. Die parlamentarische Geschäftsführerin der Fraktion, Carina Hermann, spricht gegenüber „Süddeutscher Zeitung“ und NDR von einem Behördenversagen. Für aufklärungsbedürftig hält sie insbesondere, dass G. ausreisepflichtig gewesen sei und dennoch Kontakt zu mehreren Behörden gehabt habe, ohne dass „aufenthaltsbeendende Maßnahmen“ geprüft worden seien.

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