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You are at:Home»Auto»Darum will ein Bundesamt jetzt den Tachostand wissen
Auto

Darum will ein Bundesamt jetzt den Tachostand wissen

wochentlich.deBy wochentlich.de20 August 2026Keine Kommentare2 Mins Read
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Warum Ihr Tachostand jetzt zählt

Autofahrer erhalten wichtigen Brief


Aktualisiert am 20.08.2026 – 10:36 UhrLesedauer: 1 Min.

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Post vom Kraftfahrt-Bundesamt: Ihre Fahrdaten könnten entscheiden, wo neue Straßen gebaut werden. (Quelle: IMAGO/Sabine Gudath)

200.000 Fahrzeughalter bekommen Post vom Kraftfahrt-Bundesamt. Doch was steckt hinter der Anfrage? Ihre Daten könnten die Zukunft der Verkehrspolitik verändern.

Im Moment läuft eine bundesweite Befragung von Fahrzeughaltern des Kraftfahrt-Bundesamtes (KBA). Bis September 2027 sollen 200.000 zufällig ausgewählte Halter angeschrieben werden, um Angaben zu ihren Fahrleistungen zu machen. Das Ziel besteht darin, verlässliche Daten über die tatsächlich zurückgelegten Strecken von Fahrzeugen in Deutschland zu gewinnen. Diese Daten sollen als Grundlage für verkehrspolitische Entscheidungen und Investitionen in die Infrastruktur dienen.

Was das KBA wissen will

Die angeschriebenen Fahrzeughalter werden gebeten, die Tachostände ihrer Autos an zwei bestimmten Stichtagen zu melden. Die Teilnahme ist freiwillig, die Antworten können online oder per Post eingereicht werden. Grundlage für die Auswahl der Halter ist das Zentrale Fahrzeugregister. Die Befragung erfolgt im Auftrag des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr in Zusammenarbeit mit der Bundesanstalt für Straßenwesen.

Warum die Erhebung wichtig ist

KBA-Präsident Richard Damm betont die Bedeutung des Projekts: „Die Fahrleistungserhebung 2026 ist ein entscheidender Baustein für evidenzbasierte Verkehrspolitik.“ So könne man Infrastrukturprojekte gezielt planen. Eine hohe Beteiligung sei entscheidend, um aussagekräftige Ergebnisse zu erhalten.

Datenschutz garantiert

Das KBA versichert, dass alle Daten nach den Vorgaben der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) verarbeitet werden. Die personenbezogenen Daten aus dem Fahrzeugregister, die für den Versand der Einladungsschreiben genutzt wurden, werden spätestens drei Monate nach Abschluss der Erhebung gelöscht.

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