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Politik

Länder wünschen sich vom Bund weniger Hauruck-Gesetzgebung

wochentlich.deBy wochentlich.de7 August 2026Keine Kommentare3 Mins Read
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Länder wünschen sich vom Bund weniger Hauruck-Gesetzgebung
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Bund und Länder

Länder wünschen sich vom Bund weniger Hauruck-Gesetzgebung

Aktualisiert am 07.08.2026 – 05:15 UhrLesedauer: 2 Min.

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Bundesratspräsident Bovenschulte wünscht sich geordnete Gesetzgebungsverfahren (Archivbild) (Quelle: Soeren Stache/dpa/dpa-bilder)

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Der Bundesrat stimmte vor der Sommerpause zwar dem Sparpaket für das Gesundheitswesen zu. Aber das Verfahren war – aus Ländersicht – chaotisch. Der Bundesratspräsident weiß, was sich ändern müsste.

Die Länder wünschen sich vom Bund eine frühzeitige Beteiligung an wichtigen Entscheidungen und weniger Gesetzgebung im Hauruckverfahren. Bund und Länder hätten jeweils eigene Interessen, sagte Bundesratspräsident Andreas Bovenschulte der Deutschen Presse-Agentur in Berlin. „Aber natürlich lassen sich die objektiv bestehenden Differenzen leichter überbrücken, wenn der Bund die Länder bei der Entscheidungsfindung rechtzeitig einbezieht, wenn er sich die Interessen und Sichtweisen der Länder zumindest anhört und zur Kenntnis nimmt.“

„Gegenwärtig ist da manchmal noch Luft nach oben“, betonte der SPD-Politiker, der Regierungschef in Bremen ist. „Das Hauruckverfahren, mit dem jetzt die Gesetze gemacht werden, das halte ich nicht für sinnvoll.“

Gesundheitsreform war jüngstes großes Ärgernis für Länder

Für Ärger hatte bei den Ländern zuletzt das Gesetzgebungsverfahren für das Sparpaket im Gesundheitswesen unmittelbar vor der Sommerpause geführt. Bis in letzter Minute rangen sie mit dem Bund um finanzielle Zugeständnisse für die vielfach ohnehin schon angeschlagenen Krankenhäuser. Im Bundesrat entschied sich erst unmittelbar vor Beginn der Sitzung, dass das Sparpaket überhaupt auf die Tagesordnung gesetzt wurde.

Möglich wurde dies nur, weil die Länder einer Fristverkürzung für die Beratungen zustimmten. Das Sparpaket passierte schließlich den Bundesrat. Ein Antrag, den Vermittlungsausschuss anzurufen und es damit zunächst aufzuhalten, fand keine Mehrheit.

BundesratVergrößern des Bildes
Länderkammer verzeichnet teils extreme Fristverkürzungsbitten (Archivbild) (Quelle: Michael Kappeler/dpa/dpa-bilder)

Die Länder kritisieren, dass sie durch solche Fristverkürzungsbitten bei vielen Gesetzgebungsverfahren kaum eine Möglichkeit haben, die Vorhaben in der nötigen Gründlichkeit zu beraten.

Vorgehen des Bundes legitim – aber aus Ländersicht nicht gut

Aus Sicht des Bundes könne er das Vorgehen nachvollziehen, sagte Bovenschulte. „Die Bundesregierung sagt, wir müssen – um Handlungsfähigkeit zu beweisen – jetzt zeitnah ein Reformpaket auf den Weg bringen. Und das ist ja völlig legitim. Aber aus Sicht der Länder ist das nicht gut.“

Beispiel Gesundheitsreform: Wenn man auf Dauer mehr Geld ausgebe, als man einnehme, dann müsse etwas passieren. „Das kann nicht so bleiben, völlig klar“, sagte Bovenschulte mit Blick auf die Milliarden-Finanzprobleme der gesetzlichen Krankenversicherung. „Aber wenn der Bund seine Probleme auf Kosten der Krankenhäuser und damit auf Kosten der Kommunen löst, dann ist letztlich gar nichts gewonnen.“ Als Ministerpräsident mit zwei Kommunen könne er das nicht gut finden.

Länder müssen Beschlüsse dann ausbaden

„Ein solches Gesetzgebungsverfahren ist formal ordnungsgemäß. Aber es ist und bleibt ein Hauruckverfahren“, kritisierte der Bundesratspräsident. „Und deshalb: Ja, so sehr ein Verständnis dafür da ist, dass man schnell mit einem Reformprogramm durch die Tür kommen will, so wenig Verständnis habe ich dafür, wenn die Interessen der Länder und Kommunen dem Zeitdruck geopfert werden. Da sind wir Länder sehr empfindlich, weil wir es ja auch ausbaden müssen.“

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