Die Angeklagten hatten nach Angaben der Richterin allesamt eine schwere Kindheit, bis hin zu Misshandlungen. Auch seien sie im familiären Umfeld mit rechtem Gedankengut in Kontakt gekommen. „Die Bezeichnung braune Kinderzimmer ist recht passend gewählt“, sagte Taeubner. Dies sei auch in die Urteile eingeflossen, ebenso der Umstand, dass fast alle Angeklagten sich im Prozess geständig eingelassen und Reue gezeigt hätten.
Ein Angeklagter kommt in Bomberjacke zur Urteilsverkündung
Ein 19-Jähriger aus Wismar – der in Bomberjacke und szenetypischem T-Shirt zur Urteilsverkündung erschien – habe aber auch noch im Juni in der Untersuchungshaft versucht, einen neuen Staatsaufbau zu erstellen, mit Gauleitern und Gestapo, sagte die Richterin.
Die Angeklagten hätten sich als letzte Verteidigung Deutschlands gesehen und dabei aus einem menschenverachtenden Weltbild heraus schwerste Straftaten begangen. Versuchte Tötungen und Brandstiftungen seien Mittel, um Chaos zu stiften, „aber nicht geeignet, eine friedliche Gesellschaft zu verteidigen“, sagte die Richterin.
Auch wenn es sich aufgrund der organisierten Struktur um eine terroristische Vereinigung handele, seien die Mitglieder doch sehr jugendlich- unprofessionell vorgegangen, sagte Taeubner. „Wir können nicht von einer wirklich ganz gefährlichen terroristischen Vereinigung ausgehen.“
Gruppe agierte unprofessionell, aber gefährlich
„Wir haben es hier tatsächlich mit wirklich sehr unprofessionell handelnden Angeklagten zu tun gehabt, die sich selbst gefilmt haben, die ganz normal angemeldete Mobiltelefone benutzt haben, so dass wir da ermittlungsmäßig ganz schnell zum Ziel kamen“, sagte auch der Vertreter des Generalbundesanwalts in dem Verfahren, Stefan Biehl, nach der Urteilsverkündung. Zugleich hätten sie „durch ihre tatsächlich durchgeführten Anschlagsversuche gezeigt, dass sie es ernst gemeint haben“.
Dass es sich um so junge Terroristen handele, sei auch für die oberste Anklagebehörde ungewöhnlich. „Es ist ein Phänomen, das für den Bundesanwalt neu ist und das wir hier erstmals tatsächlich in dieser Dimension vor einen Staatsschutzsenat des Oberlandesgerichts gebracht haben.“
Die Ermittlungen hätten zudem erbracht, dass sich eine „wirklich große Anzahl“ weiterer Jugendlicher und ganz junger Erwachsener an der Gruppe beteiligt hätten, sagte Biehl. Sie hätten sich relativ schnell über das Internet radikalisiert und seien in die Vereinigung aufgenommen worden. „Dementsprechend sind die acht Angeklagten hier sozusagen nur die Spitze des Eisbergs.“
Ermittlungsverfahren gegen weitere Mitglieder der Gruppe
Fünf der Verurteilten waren nach großangelegten Razzien in Mecklenburg-Vorpommern, Brandenburg und Hessen im Mai vergangenen Jahres festgenommen worden. Drei weitere saßen da schon in Untersuchungshaft. Durchsuchungen hatte es zuvor schon in Sachsen und Thüringen gegeben.
