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Wer haftet für den Sturz?

wochentlich.deBy wochentlich.de27 Juli 2026Keine Kommentare3 Mins Read
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Wer haftet für den Sturz?
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Gesetz der Straße

Fahrradsturz ohne Kollision: Gericht fällt Haftungs-Urteil


Aktualisiert am 04.07.2025Lesedauer: 2 Min.

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Mit dem Fahrrad im Wald: Bei einem Sturz ohne Kollision kommt es auf das Verhalten der Beteiligten an. (Quelle: IMAGO/Rich Wheater/imago)

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Zwei Verkehrsteilnehmer und ein Fahrradsturz ohne Kollision: Wer trägt die Schuld? Ein Gericht hat ein Urteil zu einem Vorfall im Wald gefällt.

Ein Auto und ein Fahrrad, die auf einem schmalen Weg keine Anstalten machen, auszuweichen, und erst in letzter Minute bremsen: Es kommt nicht zur Kollision, trotzdem strauchelt und stürzt der Radfahrer. Wer haftet?

Der Fall

In dem Fall des Landgerichts Bochum (Az.: I-11 S 72/24) war eine Frau mit ihrem Auto einen Wirtschaftsweg entlanggefahren, der nur für Anlieger freigegeben war. Ein Radfahrer kam ihr entgegen – doch weder er noch die Frau verzögerten das Tempo oder wichen aus.

Erst im letzten Moment bremsten beide, das Auto kam in der Mitte des schmalen Weges zum Stehen. Bei diesem Manöver stürzte der Radfahrer, obwohl sich beide Fahrzeuge nicht berührt hatten. Der Radler verklagte die Autofahrerin auf Schadenersatz für eine beschädigte Brille, ein beschädigtes Hemd sowie auf Zahlung einer allgemeinen Unkostenpauschale.

Das Urteil

Tatsächlich erkannte das Landgericht Bochum auch ohne eine Kollision der beiden eine Mithaftung der Frau zu 50 Prozent. Sie habe durch ihr Verhalten den Sturz des Radlers auch mitverursacht. Demnach verstieß sie gegen das Sichtfahrgebot und das der gegenseitigen Rücksichtnahme.

Die Begründung

Die Frau war mit unangepasstem Tempo und mitten auf dem engen Weg unterwegs gewesen, ohne ausreichend auf den ihr entgegenkommenden Radler Rücksicht genommen zu haben, so das Gericht. Hinzu kommt die Betriebsgefahr des Autos.

Aber auch dem Radler war laut Kammer ein Fehlverhalten vorzuwerfen. Er fuhr auch zu rasant und ohne angemessene Reaktion in eine potenziell gefährliche Situation. Ebenso verstieß er gegen das Sichtfahrverbot. Da beide Parteien gegenseitig ihre Pflichten verletzten, entschied das Gericht zur hälftigen Haftung.

Beim Schadenersatz gab es den Abzug „neu für alt“

Auf ein interessantes Detail macht die Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht aufmerksam: Bei dem zu ersetzenden Schaden wandte das Gericht auch den sogenannten Abzug „neu für alt“ an. Dabei geht es vereinfacht gesagt darum, dass der Geschädigte für seine alten, gebrauchten Sachen neue bekommt, wenn dies eine messbare Vermögensmehrung darstellt – in diesem Fall die kaputte Brille: Dann ist es möglich, den zu ersetzenden Betrag zu kürzen, wenn es dem Geschädigten finanziell zumutbar ist.

Dem war hier so. Denn die drei Jahre alte und erneuerungsbedürftige Brille des gestürzten Radlers wurde eben durch eine neue ersetzt. Diese hatte zudem eine verbesserte Sehschärfe. Daher wurde der Betrag hier um 25 Prozent gekürzt. Und weil er zur Hälfte haften muss, bekommt er auch jeweils nur die Hälfte der jeweiligen Summen ersetzt.

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