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You are at:Home»Auto»Zulässige Anhängelast beim Pkw – verständlich erklärt
Auto

Zulässige Anhängelast beim Pkw – verständlich erklärt

wochentlich.deBy wochentlich.de21 Februar 2024Keine Kommentare3 Mins Read
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Zulässige Anhängelast beim Pkw – verständlich erklärt
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Wer mit einem Anhänger unterwegs ist, muss die zulässige Anhängelast beachten. Doch wie lässt sich diese berechnen?

Der Autohersteller gibt die zulässige Anhängelast für Ihren Pkw vor. Dabei besteht ein Unterschied zwischen gebremsten und ungebremsten Anhängern. Wir erklären an einem konkreten Beispiel, wie Sie das erlaubte Gewicht berechnen.

Zulässige Anhängelast: Was ist das?

Unter Anhängelast ist die Last zu verstehen, die ein Fahrzeug anhängen darf. In der Regel ist das ein Anhänger, wie ein Wohnwagen oder ein Bootstrailer. Für die zulässige Anhängelast ist das tatsächliche Gewicht maßgebend (Achs- oder Stützlast – wirkt direkt auf den Kugelkopf der Anhängerkupplung). Aus der Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) ergibt sich die zulässige Anhängelast. Gegebenenfalls können Sie unter Vorlage eines fahrzeugspezifischen Gutachtens die zulässige Anhängelast erhöhen.

Gewichtsgrenzen für Pkw mit Anhänger

Ungebremste Anhänger dürfen maximal 750 Kilogramm wiegen, gebremste 3.500 Kilogramm. Es ist darauf zu achten, dass beim ungebremsten Anhänger die Hälfte des Leergewichts des Zugfahrzeugs nicht überschritten wird. Die fahrende Person addiert sich mit einem durchschnittlichen Gewicht von 75 Kilogramm hinzu. So ergibt sich folgende Rechnung: Leergewicht des Pkw plus 75 Kilogramm geteilt durch zwei.

Gebremste Anhänger dürfen das gleiche Gewicht wie das zulässige Gesamtgewicht des Zugfahrzeugs aufweisen. Ausnahmen gelten zum Beispiel bei Geländewagen (Fahrzeugklasse M1G). Sie dürfen das 1,5-fache ihrer zulässigen Gesamtmasse ziehen. Theoretisch wäre eine Gesamtmasse von 7.000 Kilogramm erlaubt. Allerdings benötigen Sie hierfür den Führerschein der Klasse BE.

Dort finden Sie Angaben zur Anhängelast

In der Zulassungsbescheinigung Ihres Pkws finden Sie die relevanten Werte zur Anhängelast.

  • Teil I, Punkt O.1 – Technisch zulässige Anhängelast gebremst
  • Teil I, Punkt O.2 – Technisch zulässige Anhängelast ungebremst
  • Alter Fahrzeugschein: Feld 28 (gebremst) und 29 (ungebremst)

Häufig ist in der Zulassungsbescheinigung zusätzlich das Zuggesamtgewicht des Gespanns zu finden. Je nach Kombination lässt sich eventuell das Zugfahrzeug nicht mehr voll beladen.

Beispiel

  • Anhängelast: 1.000 Kilogramm
  • Zulässiges Gesamtgewicht des Anhängers: 1.500 Kilogramm
  • Leergewicht des Anhängers: 200 Kilogramm
  • Stützlast: 75 Kilogramm

Die Anhängelast darf sich um die Stützlast erhöhen. Allerdings ist das zulässige Gesamtgewicht des Anhängers zu beachten. Daraus ergibt sich als maximal zulässige Anhängelast:

Anhängelast 1.000 kg + Stützlast 75 kg = 1.075 kg

Das Leergewicht des Anhängers ist abzuziehen, um die zulässige Zuladung zu ermitteln:

Maximal zulässige Anhängelast 1.075 kg – Leergewicht Anhänger 200 kg = 875 kg

Übersicht der Bußgelder

Beim Überschreiten der Anhängelast haften Sie als Fahrzeugführer oder -halter. Untenstehende Tabelle bezieht sich auf Kfz bis zu 7,5 Tonnen oder Anhänger bis zu 2 Tonnen zulässige Gesamtmasse.

Generell besteht die Möglichkeit die Anhängelast Ihres Fahrzeugs zu erhöhen. Beispielsweise lässt sich eine Anhängerkupplung mit einem höherem D-Wert (Dauerfestigkeit) montieren.

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