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You are at:Home»Politik»AfD-Stadtrat Thomas Bayer ruft NS-Parole: Urteil ist rechtskräftig
Politik

AfD-Stadtrat Thomas Bayer ruft NS-Parole: Urteil ist rechtskräftig

wochentlich.deBy wochentlich.de16 Juli 2026Keine Kommentare1 Min Read
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AfD-Stadtrat Thomas Bayer ruft NS-Parole: Urteil ist rechtskräftig
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Thomas Bayer aus Würzburg

AfD-Stadtrat ruft NS-Parole – jetzt ist das Urteil rechtskräftig

Aktualisiert am 16.07.2026 – 11:00 UhrLesedauer: 1 Min.

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Immer wieder fallen AfD-Politiker mit NS-Parolen auf. (Archivbild) (Quelle: IMAGO/dts Nachrichtenagentur/imago)

Zuletzt geriet die AfD wegen einer Parteiveranstaltung in Dessau öffentlich in die Kritik. Nun wird einer ihrer Stadträte wegen einer NS-Parole verurteilt.

Der Strafbefehl gegen den AfD-Stadtrat Thomas Bayer von Würzburg, der mehrmals eine Parole der verbotenen Partei der Nationalsozialisten (NSDAP) gerufen hat, ist rechtskräftig. Damit muss der 56-Jährige eine Geldstrafe über 60 Tagessätze zu je 70 Euro bezahlen, wie das Amtsgericht Würzburg mitteilte.

Der Vorwurf der Staatsanwaltschaft lautete auf das Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger und terroristischer Organisationen. Zuvor hatte der Bayerische Rundfunk berichtet – nach dessen Angaben bestritt der Angeklagte die Vorwürfe.

Der Mann hatte nach Überzeugung des Gerichts am frühen Morgen des 29. Juni 2025 gemeinsam mit einer Frau auf dem Gelände einer Tankstelle in Würzburg fünf- oder sechsmal lautstark die verbotene Parole „Sieg Heil“ verwendet. Dabei soll die Frau jeweils das Wort „Sieg“ und der Angeklagte jeweils das Wort „Heil“ gerufen haben.

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