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Die Schweizer Wettbewerbsaufsicht hat eine Voruntersuchung gegen Google eingeleitet, nachdem der Technologieriese eine Funktion entfernt hat, die es Nutzern ermöglicht, bei der Einrichtung von Android-Geräten im Land ihre Standardsuchmaschine auszuwählen.
Die Wettbewerbskommission, in der Schweiz unter der Abkürzung WEKO bekannt, teilte am Dienstag mit, dass ihr Sekretariat eine Untersuchung eingeleitet habe, um zu prüfen, ob die Abschaffung des sogenannten „Choice Screen“ eine rechtswidrige Wettbewerbsbeschränkung nach Schweizer Kartellrecht darstelle.
„Standardeinstellungen spielen in digitalen Märkten eine entscheidende Rolle. Die Eliminierung dieser Funktion könnte die Sichtbarkeit von Suchmaschinen, die bei der Geräteeinrichtung mit Google konkurrieren, einschränken und dadurch die Markteintrittsbarrieren erhöhen“, sagte WEKO in einer Pressemitteilung.
Der Auswahlbildschirm, der bei der Ersteinrichtung eines neuen Android-Geräts angezeigt wird und Benutzer zur Auswahl einer Standardsuchmaschine auffordert, wurde von Google in der Schweiz eingestellt, bleibt jedoch im gesamten Europäischen Wirtschaftsraum verfügbar.
Warum gelten in der Schweiz andere Regeln?
Die Schweiz ist weder Mitglied der EU noch des EWR und das Gesetz über digitale Märkte gilt nicht auf Schweizer Territorium.
Der Suchauswahlbildschirm entstand als Abhilfe im Android-Kartellverfahren der EU: Im März 2020 einigten sich die Europäische Kommission und Google darauf, dass er auf allen neuen Android-Geräten angezeigt werden würde, die in den EWR und das Vereinigte Königreich geliefert werden.
Dies wurde später durch den DMA verstärkt, der von Gatekeepern verlangt, den Benutzern Auswahlbildschirme anzuzeigen und es ihnen zu ermöglichen, problemlos eine Standardeinstellung zu ändern, die sie nicht möchten. Google wurde im September 2023 zum Gatekeeper ernannt und erweiterte im März 2024 seine Auswahlmöglichkeiten, um diesen Anforderungen gerecht zu werden.
Es gibt keine gleichwertige schweizerische Verpflichtung und die Schweizer Beamten hatten erwartet, dass sie eine solche nicht benötigen würden.
Eine Einschätzung der Interdepartementalen Koordinierungsgruppe zur EU-Digitalpolitik der Regierung aus dem Jahr 2023 kam zu dem Schluss, dass große ausländische Gatekeeper die EU-Vorschriften in der Schweiz ohnehin anwenden würden, mit der Begründung, dass sich eine unterschiedliche Behandlung der beiden Märkte finanziell nicht lohnen würde und Schweizer Nutzer daher in der Praxis wahrscheinlich vom DMA profitieren würden.
Die Entfernung des Auswahlbildschirms durch Google stellt diese Annahme direkt auf den Prüfstand.
Die Schweiz hat ein Plattformgesetz in Planung. Der Bundesrat hat im Oktober 2025 eine Vernehmlassung zum Bundesgesetz über Kommunikationsplattformen und Suchmaschinen eröffnet, die im Februar abgeschlossen wurde.
Dieser Fall würde jedoch nicht abgedeckt, da der Gesetzentwurf eher am Digital Services Act der EU als am DMA orientiert ist und sich eher mit der Moderation und Transparenz von Inhalten als mit Standardeinstellungen befasst. Der Gesetzentwurf wird voraussichtlich nicht vor Ende 2026 oder Anfang 2027 im Parlament eintreffen.
Im Rahmen der vorläufigen Untersuchung soll ermittelt werden, ob Gründe für die Einleitung eines formellen Wettbewerbsverfahrens vorliegen.
