Bonnie Tyler ist tot
Das passiert mit den Tickets für das Berlin-Konzert
Aktualisiert am 09.07.2026 – 12:57 UhrLesedauer: 2 Min.
Bonnie Tyler ist tot. Die britische Sängerin starb im Alter von 75 Jahren in einem portugiesischen Krankenhaus – ihr geplantes Berliner Konzert fällt aus.
Viele Berliner hatten sich darauf gefreut, Bonnie Tyler bei ihrem Konzert im November live zu erleben – doch daraus wird nichts. Am Donnerstag ist bekannt geworden, dass die britische Sängerin im Alter von 75 Jahren in einem portugiesischen Krankenhaus gestorben ist. Das teilten ihre Familie und der Manager der Künstlerin mit. Mehrere Medien hatten zuvor berichtet.
Tyler war Anfang Mai in einem Krankenhaus in Faro an der portugiesischen Algarve-Küste notoperiert worden und lag anschließend wochenlang im künstlichen Koma. Die Sängerin ist bekannt für ihre krächzende Stimme und ihre beliebten Powerballladen wie „Total Eclipse of the Heart“.
Ticketinhaber haben meist Anspruch auf Erstattung
Der Auftritt, der für den 23. November im Tempodrom geplant war, wird somit nicht stattfinden können. Auf der Webseite des Ticketverkäufers Eventim ist bisher nichts dazu zu lesen, am Donnerstagvormittag können sogar noch Tickets für das Konzert gekauft werden.
- Ticketinhaber: Konzert wegen Todesfall abgesagt: Das sind Ihre Rechte
Grundsätzlich haben Ticketinhaber bei einer vollständigen Absage meist Anspruch auf die Erstattung des Ticketpreises. Wie die Rückzahlung abgewickelt wird, hängt vom jeweiligen Veranstalter und Ticketanbieter ab. Teilweise erfolgt sie automatisch über den ursprünglichen Zahlungsweg, in anderen Fällen müssen Kunden die Erstattung selbst beantragen.
In seltenen Fällen wird ein Konzert nicht komplett gestrichen, sondern als Gedenk- oder Tribute-Veranstaltung mit anderen Künstlern durchgeführt. Ob bereits gekaufte Tickets dafür ihre Gültigkeit behalten oder zurückgegeben werden können, richtet sich nach den Bedingungen des Veranstalters und den jeweiligen Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB). Bis eine offizielle Entscheidung vorliegt, sollten Ticketinhaber daher die Mitteilungen des Veranstalters und des Ticketanbieters aufmerksam verfolgen.
