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Sky und Wow müssen AGB ändern: EuGH stärkt Widerrufsrecht

wochentlich.deBy wochentlich.de9 Juli 2026Keine Kommentare2 Mins Read
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Sky und Wow müssen AGB ändern: EuGH stärkt Widerrufsrecht
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Europäischer Gerichtshof

Streaming-Abos: Dieses Urteil könnte alles verändern

Aktualisiert am 09.07.2026 – 12:10 UhrLesedauer: 2 Min.

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Streaming auf dem Fernseher: Der EuGH hat das Widerrufsrecht für Verbraucher gestärkt. (Quelle: MIS/imago)

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Der EuGH hat ein wegweisendes Urteil zum Widerrufsrecht bei Streamingdiensten gefällt. Für Anbieter wie Sky könnte das weitreichende Folgen haben.

Streamingdienste wie Sky dürfen das Widerrufsrecht für ihre digitalen Angebote nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) nicht generell ausschließen. Das geht nach EU-Regeln nur bei „digitalen Inhalten“. Bei einem Streaming-Abo handelt es sich aus Sicht der Richter in Luxemburg jedoch um eine „digitale Dienstleistung“, wenn das Angebot sich am Nutzerverhalten orientiert und daran angepasst wird.

Hintergrund der Entscheidung ist die Klage eines österreichischen Verbrauchervereins gegen den Streaminganbieter Sky. Dieser stuft sein Angebot als „digitalen Inhalt“ ein und schließt daher das 14-tägige Widerrufsrecht aus, wenn Verbraucherinnen und Verbraucher ausdrücklich zustimmen, dass sie das Angebot sofort nutzen möchten und mit der Leistung begonnen wird.

  • Streamingdienst: Netflix will für jedes Profil eine E-Mail-Adresse
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Das gilt dem Unternehmen zufolge übrigens auch für Skys Wow-Dienst in Deutschland. Das mit dem Fall befasste österreichische Gericht fragte den EuGH, was die EU-Verbraucherrechte-Richtlinie dazu sagt.

Personalisierte Empfehlungen ausschlaggebend

Der Gerichtshof urteilte: Wenn ein Streamingdienst über die Bereitstellung feststehender Inhalte hinausgehe, insbesondere dadurch, dass der Dienst etwa durch personalisierte Empfehlungen an das Verhalten der Kunden angepasst werde, sei das Angebot eine digitale Dienstleistung, und das Widerrufsrecht könne nicht ausgeschlossen werden.

Zwar bezieht sich das EuGH-Urteil auf den österreichischen Fall, den die dortigen Gerichte auch noch endgültig entscheiden müssen. Laut Rechtsanwalt Tim Wittwer aus Hannover sind die deutschen und österreichischen Regeln beim Widerrufsrecht aber vergleichbar, so dass die Vorgaben auch hierzulande relevant seien. Er erklärt, dass für Streaminganbieter das Bedürfnis bestehe, ihre allgemeinen Geschäftsbedingungen zu ändern, wenn sie bisher Widerrufsrechte ausgeschlossen haben.

Die Entscheidung könnte Wittwers Kanzlei zufolge nun vor allem für Anbieter problematisch werden, die im Rahmen eines auf Dauer angelegten Abos punktuell attraktive Großereignisse, etwa im Sport, zum Streaming anbieten.

Diese könnten Abonnentinnen und Abonnenten dann innerhalb der 14-Tages-Frist gucken und anschließend widerrufen. Laut EuGH seien die Interessen der Anbieter ausreichend geschützt, weil Kunden bei Widerruf eine angemessene Entschädigung für die bisherige Nutzung zahlen müssen.

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