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Diesen DDR‑Film mit Manfred Krug durfte 23 Jahre lang niemand sehen
09.07.2026 – 10:33 UhrLesedauer: 2 Min.
Für die damalige SED-Führung standen viele Werke auf dem Prüfstand. „Spur der Steine“ verursachte bei der Regierung besonders große Aufregung.
Kritik? Auf keinen Fall! Was den Ansichten der DDR-Regierung nicht entsprach, galt als staatsschädigend und wurde als direkter Angriff auf die Grundmauern des politischen Systems verstanden. Mit der Verbannung entsprechender kultureller Werke beabsichtigte das DDR-Regime, mögliche Unruhe im Vorfeld einzudämmen. Auch Frank Beyers „Spur der Steine“ fiel diesem Urteil zum Opfer.
Darum geht es in „Spur der Steine“
Ruhe und Ordnung sind für den Zimmermann Hannes Balla (Manfred Krug) Fremdwörter. Auf der Baustelle in Schkona führt sich der Bauarbeiter rebellisch auf und nimmt sich, was er und seine Männer brauchen. Die Wild-West-Manier, mit der Balla regiert, gefällt jedoch nicht allen. Als die Ingenieurin Kati (Krystyna Stypułkowska) und der SED-Parteisekretär Horrath (Eberhard Esche) auftauchen, spitzt sich die Situation zu.
Einerseits entfacht zwischen den Männern ein Machtkampf auf der Baustelle. Andererseits kämpfen Balla und Horrath ebenfalls um das Herz von Kati. Die Dreiecksgeschichte nimmt ihren Lauf, an deren Ende Horrath seinen politischen Glauben über Bord wirft und zur Verantwortung gezogen wird.
Darum ist „Spur der Steine“ sehenswert
Nach seiner Uraufführung 1966 verschwand der Film auf Drängen und Verbotserteilung seitens des DDR-Regimes wieder aus den Kinos. Erst im Herbst 1989 erhielt der Film wieder eine Freigabe. Das Bildungsportal „kinofenster.de“ weist auf den inhaltlichen Mut und die Kombination der verschiedenen Genres hin, die „Spur der Steine“ so sehenswert machen. Western-Elemente treffen auf Systemkritik: „In ihrer Gesamtheit etwas Eigenständiges, die für Produktionen der DEFA damals völlig Neues ergaben“, so das Portal.
Mittlerweile steht der Film auf diversen Streamingportalen zur Verfügung. Bei Prime Video ist „Spur der Steine“ kostenfrei abrufbar.
23 Jahre unter Verschluss
Das Drama „Spur der Steine“ erweiterte die Liste der sogenannten „Kellerfilme“, die Mitte Dezember 1965 auf dem abgehaltenen 11. Plenum des Zentralkomitees der SED aufgestellt wurde. Darunter fielen Werke, die deutlich als systemkritisch eingestuft wurden. Filme wie „Das Kaninchen bin ich“ oder „Denk bloß nicht, ich heule“ ereilte das gleiche Schicksal.
Wie die Filmstiftung „DEFA Stiftung“ schreibt, stimmte der 44-köpfige Filmbeirat des Kulturministeriums nach einigen Änderungen dem Kinostart zu. Doch die Meinung wurde kurzerhand geändert, was bei Regisseur Frank Beyer zu großem Unmut führte. Erst wenige Tage vor dem Mauerfall, als Erich Honecker bereits entmachtet war, erhielt der Film seine Freigabe.
