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Gesundheit

Verbraucherschützer kritisieren die irreführende Arztsuche

wochentlich.deBy wochentlich.de6 Juli 2026Keine Kommentare3 Mins Read
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Verbraucherschützer kritisieren die irreführende Arztsuche
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Verbraucherschützer kritisieren Doctolib

So wird die Arztsuche zur Kostenfalle


Aktualisiert am 06.07.2026 – 17:23 UhrLesedauer: 2 Min.

Vergrößern des Bildes

Blick in ein leeres Wartezimmer: Verbraucherschützer kritisieren das Terminvergabeportal Doctolib. (Quelle: IMAGO / BREUEL-BILD/imago)

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Ein neuer Marktcheck von Verbraucherschützern zeigt Intransparenz beim Terminvergabeportal Doctolib. Diese kann für gesetzlich Versicherte teuer werden.

Wer nach einem Arzttermin sucht, greift häufig auf Vermittlungsplattformen wie Doctolib zurück. Allerdings gilt es für gesetzlich Versicherte hier aufzupassen: Denn nicht jeder Termin ist kostenfrei.

Das zeigt ein aktueller Marktcheck des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv). Trotz Aktivierung des Filters „Nur Termine mit gesetzlicher Versicherung anzeigen“ zeigte Doctolib auch Termine für Privatsprechstunden und Selbstzahlerleistungen an.

Viele Termine sind kostenpflichtig

Insgesamt hatten die Verbraucherschützer 349 Terminarten – gemeint sind damit konkrete Behandlungsanlässe – für 37 gynäkologische und dermatologische Praxen untersucht. Das ernüchternde Ergebnis: Bei mehr als einem Drittel der Ergebnisse (144) wurde auf eine erforderliche Selbstzahlung hingewiesen. Für Terminsuchende wurde dies jedoch teils erst spät im Buchungsprozess ersichtlich – nämlich erst dann, wenn Praxis und Termin bereits ausgewählt waren. Bei 20 von 37 untersuchten Praxen wurde zudem bei mindestens einer Terminart auf ein mögliches Ausfallhonorar hingewiesen.

„Wer gezielt nach Terminen für gesetzlich Versicherte sucht, darf erwarten, dass ausschließlich Praxen aufgeführt werden, die mit der Krankenkasse abrechnen und keine zusätzlichen Kosten verursachen“, kritisierte vzbv-Vorständin Ramona Pop. „Doctolib scheint nicht nur ein Terminportal, sondern auch eine Verkaufsplattform zu sein.“

Besonders verbreitet zeigte sich diese Fehlsteuerung bei den Hautärzten. Von den untersuchten Terminarten konnten nur zwei Fünftel (49 von 121) als grundsätzliche Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung eingeordnet werden, beim Rest handelte es sich um sogenannte IGeL-Leistungen oder ästhetische Behandlungen. So bekamen die Prüfer etwa Termine für kosmetische Botox-Behandlungen angeboten. Diese werden jedoch nicht von der gesetzlichen Krankenversicherung übernommen.

Was sind IGeL-Leistungen?

IGeL steht für individuelle Gesundheitsleistungen. Diese umfassen alle ärztlichen Leistungen, die nicht zum festgeschriebenen Leistungskatalog der Krankenkassen gehören und vom Patienten selbst bezahlt werden müssen. Laut dem „IGeL-Monitor“ kann ein medizinischer Nutzen bei vielen Leistungen nicht nachgewiesen werden.

Doch auch reguläre Kassenleistungen, wie das Hautkrebs-Screening, werden häufig als Selbstzahlerleistung angeboten. Dies könne den Kassenpatienten die Suche nach einem passenden Arzt erschweren, mahnt die Verbraucherzentrale.

Sieg vor Gericht

Bereits in der Vergangenheit hatten die Verbraucherschützer gegen Doctolib geklagt und im November 2025 einen Sieg vor dem Landgericht Berlin (Az: 52 O 149/25) errungen. Das Urteil ist allerdings noch nicht rechtskräftig, Doctolib hat Berufung eingelegt.

Aus Sicht der Verbraucherzentrale ist deshalb die Politik gefragt. Diese müsse im Rahmen des geplanten Gesetzes für Daten und digitale Innovation im Gesundheitswesen klare Mindeststandards für Terminportale festsetzen. Erforderlich sei unter anderem, dass Privatsprechstunden und Selbstzahlertermine eindeutig als solche gekennzeichnet und gesetzlich Versicherten nur angezeigt werden, wenn sie dies explizit wünschen.

„Der Zugang zu Arztterminen muss transparent gestaltet werden und darf nicht vom Geldbeutel abhängen“, fordert Pop.

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