„Fiskalischer Blindflug“
Scharfe Kritik an Klingbeils Griff zur Zigarette
Aktualisiert am 05.07.2026 – 17:02 UhrLesedauer: 3 Min.

Mit höheren Tabaksteuern will die Bundesregierung Milliarden für den Haushalt einnehmen. Wirtschaftsverbände sprechen von einem „Blindflug“.
Die Bundesregierung will den Bundeshaushalt auch mit höheren Tabaksteuern sanieren. Doch noch bevor das Kabinett den Gesetzentwurf am Montag beschließen soll, regt sich heftige Kritik in der Wirtschaft.
Die Branche hält die erwarteten Milliarden-Einnahmen für unrealistisch. Die Kritik der Zigarettenlobbyisten entzündet sich aber auch an der kurzen Anhörungsfrist von weniger als 24 Stunden. Sie werfen dem Finanzministerium daher ein überhastetes Verfahren vor.
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Zigarettenpreise werden schrittweise steigen
Der Gesetzentwurf, der t-online vorliegt, sieht vor, die Tabaksteuer zwischen 2027 und 2030 in mehreren Stufen anzuheben. Für Verbraucher dürfte das schrittweise höhere Preise bedeuten. Konkret sollen die Mehreinnahmen aus der Tabaksteuer von 756 Millionen Euro im Jahr 2027 auf 3,6 Milliarden Euro im Jahr 2030 anziehen.
Für eine Packung mit 20 Zigaretten bedeutet das ab 2027 statt bislang etwa 8 Euro einen Preis von 8,80 Euro. Ein Jahr später soll die Steuer weiter steigen – und eine Packung auf 9,50 Euro verteuern. 2029 wären es dann bereits 10,40 Euro. Nach den Plänen könnte eine Packung Zigaretten nach 2030 mehr als elf Euro kosten.
Die Steuererhöhung ist Teil eines umfangreichen Finanzpakets, mit dem Finanzminister Lars Klingbeil (SPD) den Bundeshaushalt stabilisieren will. Nach dem Haushaltsentwurf plant die Bundesregierung im kommenden Jahr neue Schulden von mehr als 200 Milliarden Euro. Gleichzeitig sollen die Ausgaben gekürzt und zusätzliche Einnahmen erzielt werden. Neben der Tabaksteuer sollen deshalb auch Alkohol, Schaumwein und Alkopops stärker besteuert sowie eine Plastiksteuer eingeführt werden.
Wirtschaft kritisiert kurze Anhörungsfrist
Scharfe Kritik kommt – wenig überraschend – aus der Tabakbranche. Der Bundesverband der Tabakwirtschaft und neuartiger Erzeugnisse (BVTE) bemängelt insbesondere das Gesetzgebungsverfahren. Nach Angaben des Verbands erhielten Wirtschaftsverbände weniger als 24 Stunden Zeit, um den 20 Seiten langen Gesetzentwurf zu prüfen und Stellung zu nehmen.
BVTE-Hauptgeschäftsführer Jan Mücke erklärt auf Anfrage von t-online: „Eine Anhörungsfrist von unter 24 Stunden für ein Milliarden-Gesetz ist keine Beteiligung, sondern eine Farce.“

Das Bundesfinanzministerium (BMF) räumt die kurze Frist ein, verteidigt sie jedoch. Das Vorhaben sei seit Langem bekannt und komme für die Tabakindustrie „keinesfalls überraschend“, heißt es auf Anfrage von t-online aus dem BMF. Bereits der Koalitionsvertrag aus dem vergangenen Jahr sehe eine höhere Tabaksteuer vor. Auch in den im Frühjahr beschlossenen Eckwerten für den Bundeshaushalt sei die Maßnahme bereits enthalten gewesen.
