Reformpaket der Koalition
Längere Sonntagsöffnung für Bäcker geplant – ein Haken bleibt
Aktualisiert am 05.07.2026 – 16:34 UhrLesedauer: 2 Min.
Bäckereien und Konditoreien sollen an Sonn- und Feiertagen länger arbeiten dürfen. Ob Kunden dadurch länger einkaufen können, hängt aber vom Bundesland ab.
Union und SPD haben sich darauf verständigt, dass Bäckereien und Konditoreien an Sonn- und Feiertagen länger arbeiten dürfen. Die Änderung ist Teil eines Reformpakets mit 34 Punkten, das der Koalitionsausschuss am Mittwoch beschlossen hat. Zum 1. Januar 2027 soll sie greifen, verabschiedet ist das Gesetz aber bisher nicht.
Bisher lässt das Arbeitszeitgesetz an Sonn- und Feiertagen nur drei Stunden Arbeit in Bäckereien zu, etwa für Herstellung und Auslieferung. Anbieter mit Café umgehen die Grenze oft, weil für sie das Gaststättengesetz mit lockereren Vorgaben gilt. Kleinere Betriebe ohne Sitzplätze waren dadurch benachteiligt.
- Verhärtete Fronten: Auf einen Punkt kann sich die Koalition nicht einigen
Künftig soll der Paragraf 10 des Arbeitszeitgesetzes auch für das Bäckerhandwerk gelten. Die enge Drei-Stunden-Grenze am Sonntag entfiele damit. Der Entwurf des Bundesarbeitsministeriums sieht bis zu acht Stunden Arbeit vor.
Über die Verkaufszeiten entscheiden die Länder
Länger einkaufen können Kunden deshalb nicht zwangsläufig. Der Bund regelt mit der Neuerung allein das Arbeitszeitrecht, also wer wann arbeiten darf. Wie lange ein Geschäft am Sonntag Kundschaft bedienen darf, steht dagegen im Ladenschlussgesetz. Dafür sind seit der Föderalismusreform 2006 die Länder zuständig. So dürfen Bäckereien in Bayern beispielsweise sonntags weiter nur drei Stunden verkaufen, in Nordrhein-Westfalen sind es hingegen bis zu fünf.
Der Zentralverband des Deutschen Bäckerhandwerks begrüßt die Pläne, hält die Formulierung „längere Sonntagsöffnungszeiten“ aber für missverständlich. Es gehe um die Arbeitszeit in der Herstellung, nicht um den Verkauf. „Für die Verbraucher ändert sich durch die Neuregelung nichts“, sagte Hauptgeschäftsführer Friedemann Berg dem „Münchner Merkur“. Die Betriebe bekämen aber die Möglichkeit, sonntags mehr zu backen.
Auch Bibliotheken sollen sonntags öffnen dürfen
Das Paket erfasst zudem öffentliche Bibliotheken. Sie sollen sonntags mit eigenem Personal öffnen dürfen, bis zu sechs Stunden lang. Möglich ist das bislang nur in Nordrhein-Westfalen. Der Deutsche Bibliotheksverband unterstützt den Plan, kritisiert aber den Entwurf. Bibliotheken stünden darin schlechter da als Museen oder Sporteinrichtungen, die sonntags ohne Zeitgrenze öffnen dürften, bemängelt Bundesgeschäftsführer Holger Krimmer.
Bevor die neuen Regeln gelten, muss der Entwurf noch das parlamentarische Verfahren durchlaufen. Eine umfassendere Reform des Arbeitszeitrechts hat die Koalition zunächst vertagt.
